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Es wäre das um so merkwürdiger, als sie in der Gesandtschaftsinstruction an den König, in der H. die Urkunde B wiederfinden will, sich über ihre Leistungen gegen die Böhmen gerade so ausdrücken wie in A. Lauten hier die nachher in B weggelassenen Worte: „wiewol wir – – zu iare eyn reyse und zoge darumb hininn gen Beheim – – getan haben,“ so sagen sie dort (RTA VIII S. 370): „wie sie vormals mit iren selbs liben und volk – – gen Behem gezogen waren“.

Ueber Heuer’s Schlussausführungen will ich nicht weiter reden. Wenn ich von meiner Deutschen Geschichte unter den Habsburgern und Luxemburgern, deren zweiter Band demnächst zur Ausgabe gelangt, einen Erfolg erhoffe, so ist es der, dass sie die übliche einförmige Schablone von „den auf Schwächung der königlichen Gewalt zu Gunsten des Kurfürstenstandes gerichteten Bestrebungen“ zerreisst.

Theodor Lindner.     


Replik. In vorstehender Erwiderung habe ich zunächst eine sinnentstellende Zusammenziehung zweier Sätze meiner Untersuchung zu berichtigen. Ich habe mir nicht angemasst, „auf den ersten Blick“ erkannt zu haben, dass Lindner’s Versuch, die Urkunde B dem Reichstage 1427 zuzuweisen, ein „verunglückter“ sei. S. 212 sagte ich bei der Kritik seiner Begründung der Rückdatirung „dass diese Begründung nicht beweiskräftig ist, ergibt sich auf den ersten Blick“, und S. 214 fasste ich, nach Anführung meiner Gegengründe, meine Ansicht über seinen Aufsatz zusammen: „L.’s Versuch, die zweite Urkunde dem RT. 1427 zuzuweisen, scheint mir daher ebenso verunglückt, wie seine Beweisführung, dass sie nicht dem Binger Tage Januar 1424 angehöre, überzeugend zu sein“. Diese Ansicht habe ich also nicht „auf den ersten Blick“, sondern nach reiflicher Prüfung gewonnen.

Dass die Fürsten 1427 in zwei Aufforderungen zum Heereszuge gegen die Hussiten (RTA IX, 30 u. 33), in denen sie ausdrücklich die zur Unterdrückung der Ketzerei gepflogenen Verhandlungen hervorheben, mit keinem Worte des, nach L., soeben vornehmlich zu diesem Zwecke geschlossenen Bundes gedenken, ist allerdings „auffallend“, da sie 1421 ihre Verbindung gegen Böhmen doch sogleich bekannt gaben (RTA VIII, 36), um so auffallender, als, wie L. annimmt, der König mit dem Bunde einverstanden gewesen sei. Von den Verträgen von 1424 geben, neben den Urkunden, RTA VIII, 309 u. 360 Kunde.

Gewiss brauchen nicht bei allen Verträgen die Schliessenden zugegen zu sein, einen so wichtigen Abschluss pflegte man aber nicht den Räthen zu überlassen und in der vorliegenden Urkunde behaupten die Fürsten geradezu, den Vertrag persönlich geschlossen

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 122. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_122.jpg&oldid=- (Version vom 9.5.2023)