Seite:De DZfG 1893 09 173.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

An Stelle des Ersteren ist 1885 Dr. Fr. Schmidt-Pollex getreten. Es ergab sich nach der ziemlich langwierigen Liquidation des Nachlasses, dass die für geschichtswissenschaftliche Zwecke verfügbare Summe sehr bedeutend war, wohl weit über B.’s eigene Erwartung hinaus. Die Administratoren beschlossen, dieselbe möglichst in der Weise zu verwenden, dass ein Theil für Unternehmungen Verwendung finde, welche die Geschichte von Böhmer’s Vaterstadt Frankfurt beträfen, ein anderer Theil aber zur Förderung solcher Publicationen aus dam Gebiet der allgemeinen Geschichte diene, welche sich entweder an Böhmer’s eigene Arbeiten näher anschlössen oder von anderen Instituten nach deren stiftungsgemässen Vorschriften nicht subventionirt werden könnten. Es handelt sich also eigentlich um zwei Vermächtnisse, das eine zur Edition des B.’schen wissenschaftlichen Nachlasses und zur Verfügung der genannten drei Historiker, das andere allgemeineren Charakters zur Verfügung der genannten Administratoren. Wir fassen hier aber beide zusammen, wie denn thatsächlich die Verwendung beider Summen sich nahe berührt hat, und scheiden nach den Publicationen.

[64

Die Regesta imperii, B.’s Hauptwerk, stehen für uns natürlich in erster Linie. Es handelte sich um Fortsetzung derselben über 1347 hinaus bis zu der von B. selbst in Aussicht genommenen Grenze und um Ergänzung oder Neubearbeitung der älteren Partien. Zunächst erschien, von Ficker bearbeitet, ein von B. schon für den Druck vorbereitetes 3. Supplementheft zu den Regesten von 1314–47. – Dann aber wurde unter Ficker’s Leitung eine neue Ausgabe des ganzen Werkes in Angriff genommen, das nun in 8 oder 9 Bände eingetheilt ist. Eröffnet ist diese Ausgabe durch den 8. Bd., die Regesten Karl’s IV., die B. schon weit gefördert hatte, bearbeitet von Alfons Huber. Ein Supplementheft ist 1889 gefolgt.

[65

Zugleich nahm Ficker selbst die spätere Stauferzeit und das Interregnum 1198–1272 in Angriff. Die erste grosse Abth. dieses 5. Bandes, die Kaiserregesten bis 1250, erschien 1881, die zweite, Kaiserregesten von 1250–72 folgte 1882; dann trat eine längere Pause ein, bis im vorigen Jahre in rascher Folge drei neue Lieferungen ausgegeben wurden. Ed. Winkelmann ist für Ficker eingetreten und hat als dritte Abth. die Papstregesten etc., als vierte die Reichssachen herausgegeben. Nur eine Lieferung mit dem Schluss der Reichssachen fehlt noch und wahrscheinlich wird dann eine weitere Lieferung mit dem Register zur Vollendung des Bandes nöthig werden.

[66

Daneben sind die Regesten der Karolinger, bearbeitet von E. Mühlbacher, in den Jahren 1880–1892 bis zum Abschluss der ersten sehr starken Abth. vorgerückt. Es liegen darin die Regesten der Deutschen Karolinger bis 918 vollständig vor; es fehlen noch die der Westfränk., Aquitan., Burgund. etc. Herrscher.

[67

Die übrigen Bände des grossen Werkes sind lange im Rückstand geblieben. Die Zeit der Sächsischen und Salischen Kaiser (Bd. II u. III) hatte man absichtlich zurückgestellt, um mit der Publication der Kaiserurkunden in den Monumenten Hand in Hand gehen zu können. Jetzt ist nun ganz vor kurzem die 1. Lieferung des 2. Bandes, bearbeitet von Prof. v. Ottenthal erschienen. Sie enthält die Regesten Heinrich’s I. u. Otto's I.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_173.jpg&oldid=- (Version vom 22.3.2023)