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bis 1. October sollten sie die Bewachung derselben durch je drei Leute besorgen lassen[1].

Sie waren es auch, die im August 1162 mit dem Bau des oben erwähnten Magazins (magna domus juxta litus maris, portus Magnalis, pro utilitate marinariorum) begannen; im Jahre 1174 trat der Bau des grossen Fondaco mit Thurm und ehernem Thor hinzu[2]. Auch sonst sind sie im Interesse des Seehafens thätig; wenn ein Schiff in demselben Ballast auswarf, so haben sie von demselben eine Geldbusse von 100 Solidi einzuziehen und zum Besten des Hafens zu verwenden[3]. Von der Hafenlagune nach dem Arno sollte ein Schiffscanal hergestellt werden; die Consuln wurden seit 1160 jährlich verpflichtet, bis zum October je 50 Ruthen herstellen zu lassen und für die eidliche Verpflichtung der nächsten Consuln, während ihres Amtsjahres ebensoviel fertigzustellen, zu sorgen[4]. Dazu tritt ferner, dass sie versprachen, für die Wiedererlangung verloren gegangenen Schiffsgutes thätig zu sein[5].

Wie bezüglich anderer öffentlicher Institute findet sich endlich in den Consularstatuten von 1162 und 1164 noch die Vorschrift, dass die Consuln Niemanden, auch nicht auf Grund eines richterlichen Erkenntnisses, in den Besitz der Decatia einweisen dürften[6].

Aus der Gesammtheit dieser Nachrichten ergibt sich die Thatsache, dass die administrativen Functionen der Consuln des Meeres einer späteren Zeit in dieser früheren Periode einerseits durch die Consuln des Comune, andererseits durch den Vorsteher des Seezollamts ausgeübt worden sind, während wir aus dem Gesetzbuch Pisas, dem Constitutum, wissen, dass ihre handelsrichterlichen Functionen der Curia previsorum oblagen, die in dieser Beziehung noch während des 13. Jahrhunderts lange mit der Seehandelscurie concurrirt hat[7].

Die nächsten Nachrichten über das Seezollamt in Pisa entstammen erst den achtziger und neunziger Jahren des 12. Jahrhunderts. Als Pisa im Jahre 1181 mit Lucca ein enges Bündniss

  1. p. 34.
  2. Ann. Pis. l. c.
  3. Br. Consul. 1164 p. 34.
  4. Br. Consul. 1162 p. 14; 1164 p. 37; Ann. Pis. ad a. 1161.
  5. Br. Consul. 1162 p. 13: Ut de avere navis inveniatur et inventum recolligatur operam dabo.
  6. ib. und 1164 p. 38.
  7. Cons. d. Meeres in Pisa 128 f.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 242. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_242.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)