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zwei Vorstehern des Seezollamts. Wie im Jahre 1184 handelt es sich um die Aufbringung der Kosten einer Gesandtschaft, diesmal nach Constantinopel; doch wird die Anleihe nicht durch Vermittlung des Seezollamts, sondern bei der Dombauverwaltung, die in Constantinopel wichtige finanzielle Interessen besass, aufgenommen. Am 22. Juli 1197[1] bekennt Graf Tedicio, der damals zum zweiten Mal das Podestat bekleidete, 200 Pfund Pisanischer Münze von dem Operarius Opere S. Marie, Bernardo (Aghentine) empfangen zu haben und verspricht dafür bis zum 1. August 1198 Rückerstattung eines Betrages von 444 Goldhyperpern, die durch die Gesandten Gerardo Arcossi und Sigerio Cinnami erfolgen sollte „de primo havere, quod ad manus predictorum missaticorum – – – pervenerit“. Von den Einzelheiten der in vieler Hinsicht merkwürdigen Urkunde berührt uns hier nur, dass zur Sicherung des Gläubigers die Verpfändung der der Pisanischen Regierung in Constantinopel zustehenden Einkünfte unter Zustimmung der Vorsteher des Pisanischen Seezollamts ausgesprochen

    Ausgabe seines Supplements zu Roncioni hat Bonaini ohne weitere Begründung diese comites de mari für Consuln des Meeres erklärt, offenbar wohl auch, weil ihm das Vorkommen dieses Titels aus der Urkunde von 1184 bekannt war. Dennoch kann ich diese Erklärung nicht für richtig halten. Dem Deutschen Kanzleibeamten, der die Urkunde aufnahm, kann der Consultitel nicht fremd gewesen sein, so dass er etwa deshalb die ihm als consules bezeichneten Leute zu comites gemacht hätte. Auch wäre der Platz der Consuln des Meeres vor und nicht hinter den Rathsherren gewesen. Ich halte vielmehr das Lateinische comites an dieser Stelle für das Italienische cómiti, das Schiffsführer, Rudermeister bedeutet (siehe z. B. den Vertrag zwischen Pisa und Genua vom 1. April 1340 über gemeinsame Ausübung der Seepolizei bei Dal Borgo, Dipl. pis. 77; jede Galeere muss u. a. haben homines remigeros 180, balestrarios 15–20, Comitum, Subcomitum, Scribam etc., besonders aber die Stelle der Annalen Bern. Maragone’s ad a. 1172: tres galee, quarum gomites fuerunt Guido etc. Auch Ann. Januenses ad a. 1263 (SS. XVIII): accepit Potestas securitates ab omnibus armiragiis, comitis, naucleriis et consiliariis.) – Die Pisanischen Schiffskapitäne den Treueid für den Kaiser mit leisten zu lassen, war mit Rücksicht auf die geplante Unternehmung gegen Sicilien besonders am Platze; auch dass sie hinter den Rathsherren aufgeführt werden, erscheint nun ganz in der Ordnung. Die Urkunde bei Stumpf, Reichskanzler III, 257, nunmehr auch A. stor. ital. VI, 2, Suppl. 104.

  1. Gius. Müller, Documenti sulle relazioni delle città toscane coll’ Oriente (Firenze 1879) p. 68 f. Von Goldschmidt, Universalgeschichte 1, 422 unter den ältesten Wechseln angeführt.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_248.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)