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der Gläubiger des Seezollamts wird sich ein erster Ansatz von corporativem Zusammenschluss um das Seezollamt als Mittelpunkt gebildet haben. Im Kriegsfalle, in dem sich Pisa während dieser Zeit nur zu häufig befand, wurde das Seezollamt naturgemäss in erhöhtem Masse herangezogen; immer weiter dehnte sich der Kreis der Gläubiger aus; je weniger rasch die Rückzahlung der Anleihen möglich war, um so fester ward allmählich der Verband der Gläubiger der Decatia, denen die laufenden Einnahmen des Amtes verpfändet waren[1].

Es liegt nun in der Natur der Dinge, dass diese Gläubiger Einfluss auf die Verwaltung des Seezollamts erhielten; man mag ihnen bei den inneren Wirren zeitweise selbst die Ernennung seiner Vorsteher eingeräumt haben, wenn auch unter Vorbehalt der Zustimmung des Staates. Niemand hatte ein natürlicheres und lebhafteres Interesse an dem ungestörten Fortgange des friedlichen und legitimen Seehandels, der allein dem Seezollamt dauernde und wachsende Einnahmen sichern konnte, als diese Kreise.

So mag denn in einer Zeit besonders schwerer Bedrohung dieser Interessen durch innere Parteikämpfe und die mit dieser in Zusammenhang stehende Piraterie von diesem Mittelpunkte aus die Bildung des ordo maris erfolgt sein als eines mächtigen Verbandes, der sich den allseitigen Schutz der friedlichen maritimen Interessen Pisas zum Ziele setzte, immer weitere Kreise an sich heranzog und von sich abhängig machte. Die Consuln des Meeres waren nun die selbstgewählten Vorsteher des Ordens des Meeres geworden, einer Corporation, deren Leitung ausschliesslich in den Händen einer Aristokratie lag, in der zunächst noch jener Theil der Nobili tonangebend war, der weniger unmittelbar in

  1. Eine Analogie liegt in den partionarii pro doane facto vor, die ein Gesetz vom 1. November 1192 (Const. Us. p. 992) erwähnt. Es verbietet jede „compagniam vel societatem vel conspirationem sive conjurationem contra consules vel rectores vel aliquem officialium sive contra doanam vel partionarios pro doane facto vel contra aliud commune civitatis, cum publice intersit officiales vires habere etc.“ Das arabische doana bedeutet in Pisa nicht etwa, wie man wohl meinen könnte, das Seezollamt, sondern gerade die übrige Zollverwaltung; die 3 Vorsteher der Maut (capitanei duane) spielen z. B. in einem Schiedspruche vom 19. Sept. 1183 ihre Rolle, in dem eine vom Senat eingesetzte Commission in Sachen des Brückenzolls über den Serchio zu Gunsten der Nobili von Ripafratta entscheidet (Arch. st. it. VI, 2, Suppl. 86).
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 251. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_251.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)