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Verbreitung gelangten commerziellen Institutionen[1] des Mittelalters geworden ist.




Nachschrift. Die Literatur über das Consulat des Meeres hat neuerdings eine Bereicherung eigenthümlicher Art erfahren in des Herrn L. de Valroger, „Étude sur l’institution des consuls de la mer au moyen-âge“, Paris, Larose & Forcel 1891. (Zuerst in der Nouvelle Revue hist. de droit français et étranger, XV (1891), 36 ff. und 193 ff., wonach ich citire).

Die Höhe seines wissenschaftlichen Standpunktes kennzeichnet der Verf. gleich im Eingange seiner Schrift in geschichtlicher Beziehung dadurch, dass er die Redaction der Assisen von Jerusalem in das Jahr 1099 setzt und Gottfried von Bouillon zuschreibt, in sprachlicher dadurch, dass er uns mittheilt: „l’italien des statuts de Trani ne concorde pas avec la langue usitée en 1063“.

Selbständig ist der Verf. in dieser Studie über die Consuln des Meeres nur in den Theilen, die nicht über die Consuln des Meeres handeln; diese sind aus dem für seine Zeit ausserordentlich verdienstvollen, nunmehr aber vielfach stark veralteten Werke von Pardessus geschöpft. Alle die Theile aber, die sich wirklich mit dem Consulat des Meeres beschäftigen, sind meinem Buche über diesen Gegenstand entnommen; wo sich Abweichungen von meiner Darstellung finden, beruhen sie darauf, dass er meine Ausführungen in gröblicher Weise missverstanden hat[2].

  1. In Bezug auf die spätere Verbreitung der Institution erklärt Goldschmidt, Universalgesch. des Handelsrechts I, 179: „Eine Uebertragung der ‚consules maris‘ auf Binnenstädte, wie Burgos u. s. w. hat selbstverständlich nicht stattgefunden“, mit der wenig freundlichen Anmerkung: „Anders Schaube 268/9“. Und was sage ich dort? „Als die Institution ihre besondere Beziehung zu Seewesen und Seehandel abgestreift hatte, war sie auch einer völlig uneingeschränkten Verbreitung fähig geworden; gelegentlich werden auch in Barcelona seit Ende des 15. Jahrh. die Consules Maris als Consules Mercanciae bezeichnet; mehr aus alter Gewohnheit führten sie das maris in ihrem Titel noch fort, das bei der Uebertragung der Institution auf Binnenstädte natürlich wegfiel“. Nun rede ich von Burgos u. s. w. Und nun vergleiche man damit die Entwicklung der Institution in Barcelona zu einem allgemeinen Handelsamt bei Goldschmidt 207, die durchaus der von mir gegebenen Darstellung (253 f.) entspricht und ein paar Seiten weiter (211) seine Angabe, dass Burgos 1494 Consulargerichtsbarkeit nach dem Muster von Barcelona empfing.
  2. Vgl. S. 44 über die ‚union des métiers‘ in Pisa mit S. 44/5 meines Buches; S. 45 über das Breve Maris mit S. 20 f.; S. 204/5 über das Consulat
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 256. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_256.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)