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Was aber die schärfste Zurückweisung verdient, ist der Umstand, dass Herr de Valroger sich den Anschein gibt, selbständige Forschungen über den Gegenstand angestellt zu haben, während er doch sämmtliche Citate, soweit sie wirklich die Consuln des Meeres betreffen und nicht dem blossen Aufputz dienen, ausnahmslos meinem Buche entlehnt hat. Diese Kleinigkeit ist es, die Herr de V. beim Citiren meines Buches zu erwähnen vergessen hat.

Indessen auch mit Aftercitaten zu operiren, ist nicht so einfach, wie es sich der Verf. gedacht hat; auch dazu gehört ein gewisses Mass von Kenntnissen, sonst macht man es dem Object zu leicht, seine Tücke zu zeigen. Ein paar Proben wissenschaftlicher Citate mögen zeigen, dass die Geschwindigkeit des Autors bei dieser Etude noch grösser war als seine Geschicklichkeit.

Auf S. 40 citirt der Verf. das Pisanische Breve Communis rub. 38. Nun gibt es aber zwei Statuten dieser Art (von 1286 und 1302) und jedes derselben hat vier Bücher; in welchem dieser acht Bücher hat man nun wohl dies Citat zu suchen? In Wahrheit steht es in keinem derselben. Das seltsame Citat ist so entstanden: In seiner Quelle (S. 161 meines Buches) werden im Text die Statuten der Seehandelsgilde (Breve dell’ Ordine del Mare) angeführt, während in der Anmerkung nur die Worte „rub. 138“ stehen. Da ich aber in der vorhergehenden Anmerkung das Breve Com. von 1302 citire, so bezog der Verf. bei seiner Unkenntniss der Pisanischen Statuten die Rubrik 138 auf diese Quelle und liess die Jahreszahl als überflüssig fort; durch einen Druckfehler endlich wurde aus der richtigen Zahl 138 die falsche Zahl 38.

Sehr hübsch und zur Nachprüfung einladend ist das Citat S. 43: „Pertz, tom. XIX, ad annum“. Der Name des Annalisten Bern. Maragone war ihm wohl zu räthselhaft, um auch diesen aus S. 13 meines Buches zu übernehmen.

Für das Schreiben Peter’s III. von Aragon vom Jahre 1284 führe ich S. 241 Anm. 4 Tola, Cod. dipl. Sard. I, 395 an, während Herr de V. citirt: Tola, Cod. diplomi sard. I, 721. Hier ist das Auge des Verf. auf die folgende Anmerkung in meinem Buche hinübergeglitten, wo sich die natürlich auf ein anderes Document bezügliche Zahl 721 wirklich findet. Aus eigenen Mitteln aber hat der Verf. die schöne Ergänzung des Cod. dipl. zu Cod. diplomi als ein Zeichen seiner genauen Kenntniss dieses Codex diplomaticus geleistet.

S. 103, Anm. 2 citire ich das in Band II der Statuti pisani abgedruckte Constitutum Usus; an der entsprechenden Stelle ist nun

    in Burgos mit S. 268. Auf S. 45 behauptet er, ich hätte meine Liste der Consuln des Meeres auf Grund der Sammlung Bonaini’s restituirt u. dgl.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_257.jpg&oldid=- (Version vom 29.3.2023)