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Kleine Mittheilungen.


Zur Entstehung des Consulats in Italien. Entgegnung. Schaube’s hier oben p. 223 ff. abgedruckte Abhandlung richtet sich in ihrem 1. Abschnitt ausschliesslich gegen meinen früher in dieser Zeitschrift erschienenen Aufsatz. Der Verfasser will auf die Argumente, die gegen die Richtigkeit des Datums des Seerechts von Trani vorgebracht sind, nicht eingehen: die Frage scheint ihm erledigt für Jeden, „der überhaupt historische Verhältnisse aufzufassen vermag“, oder sich gar zu den „wirklich Sachverständigen“ rechnen will. Immerhin wäre es doch freundlich gewesen, zu sagen, welche von den Argumenten er für entscheidend hält – er sagt selbst, dass auch „stumpfe Waffen“ darunter gewesen seien. In seinem Buche über das „Consulat des Meeres in Pisa“ sagt er, dass jene Ordiniamenti, in Italienischer Sprache erlassen, „par li nobili et discreti homini m. Angelo de Bramo, m. Simone de Brado et conte Niccolo de Roggiero“, nicht dem Jahre 1063 angehören könnten. Also dies soll genügen? Ja, in Italienischer Sprache sind sie im Jahre 1063 gewiss nicht erlassen worden. Aber warum sollen sie nicht übersetzt sein? Schaube will doch nur beweisen, dass man aus den Lateinischen Bestandteilen des Seerechts nicht nothwendig auf einen Lateinischen Urtext schliessen müsse; mit der Frage, ob sie wirklich übersetzt seien, hat seine Argumentation gar nichts zu thun. Falls Schaube an den Beinamen der Consuln Anstoss nimmt, so verweise ich ihn auf die Urkunden in Trinchera, Syllabus membran. Graec., aus denen er entnehmen wird, dass Beinamen im östlichen Unteritalien im 11. Jahrhundert ganz gebräuchlich sind. Auch der Titel „comes“ wird ihm dann nicht auffällig sein; und der Zusatz „misser“ vor den Namen dürfte ohne Gefahr auf Rechnung des höflichen Uebersetzers zu setzen sein.

Der Hinweis auf die Gesetzgeber kann mich auch heute noch nicht überzeugen; auch die Mehrzahl der „wirklich sachverständigen Forscher“, die ich allerdings s. Z. zu ermitteln unterlassen habe, kann

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 288. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_288.jpg&oldid=- (Version vom 28.3.2023)