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Herkunft und Entstehungszeit bestimmt nachgewiesen wären. Aber auch das ist nicht geschehen und auch nicht ernsthaft versucht worden.

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Es ist uns nicht um den Einzelfall zu thun (gewiss lassen sich auch erheblich schlimmere in der Miscellenliteratur nachweisen), sondern um die Kennzeichnung der allgemeinen schlechten Sitte, die vielfach bei Verwerthung solcher archivalischen Funde herrscht. Wenn Fachleute so mit Actenstücken verfahren, die dem eigenen Forschungsgebiete fern liegen, so nehmen sie die Methode der Dilettanten an, und diesem Dilettantismus sollten wir scharf auf die Finger sehen, wie die zu Anfang erwähnte Notiz dieser Zeitschrift in dankenswerther Weise angeregt hat.     W. G.

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Zur Schulreform in Baiern ist zu erwähnen, dass soeben das neue Verzeichniss der an den Gymnasien zugelassenen Lehrbücher für alle Fächer ausser für den Deutschen Unterricht erschienen ist, s. Minist.-Bl. für K.- u. Schulangel. in Baiern ’93, 159 ff. Dasselbe ist zu Anfang d. J. vom „Obersten Schulrath“ revidirt worden. Ein Historiker gehört seit Giesebrecht’s Tode dieser Behörde nicht an; bei dieser Gelegenheit aber wurden für die Prüfung der geschichtlichen Lehrbücher die beiden Vertreter des Fachs an der Münchener Hochschule, die Proff. K. Th. Heigel und H. Grauert, zugezogen. Nach allem, was über das Verfahren in die Oeffentlichkeit gedrungen ist, hat man aber die Betheiligung der Fachleute mehr zur Decoration als zur ernsthaften Prüfung der Fragen gewünscht; man hat ihnen nicht etwa vorher mitgetheilt, um welche Bücher es sich handle, sondern hat sie in der Sitzung nach ihrer zufällig erworbenen Kenntniss über z. Th. vielleicht kaum dem Namen nach bekannte Bücher urtheilen lassen. Der Vorgang steht nicht allein, weder in Baiern noch sonst im Reich: man beruft Commissionen von Fachmännern und benutzt sie nur als Coulissen gegenüber dem profanum vulgus, während die wirkliche Entscheidung ohne sie, wenn nicht gar gegen sie gefällt wird.

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Das Verzeichniss selbst entzieht sich im einzelnen einstweilen unserem Urtheil; auffallend ist jedenfalls die Dürftigkeit der Liste, wenn man damit die grosse Lehrbücherliteratur vergleicht, die z. B. in unserer „Festgabe“ zusammengestellt war. Zu beachten ist für die Beurtheilung, dass, von Uebergangsverhältnissen abgesehen, überhaupt kein Buch ausser den genannten an irgend einer Anstalt gebraucht werden darf. Möglichste Gleichmässigkeit hat ja jedenfalls auch auf diesem Gebiete praktische, besonders ökonomische Vortheile; will man aber nicht Stagnation, sondern lebendige Fortschritte, so muss man dem Wettbewerb mehr freien Spielraum lassen. Das Verzeichniss enthält für den ersten Unterricht in der alten G. (d. i. auf der 3. Classe, der Norddeutschen Quarta) drei Bücher zur Auswahl: Jäger, Müller-Junge, Vogel, für den Unterricht auf den Mittelclassen in allgemeiner G. (Alth., MA., Neuzeit) und in Deutscher G. die Grundrisse von Pütz-Cremans, den Hechelmann’schen Auszug aus Welter und das Lehrbuch von Stöckel; für die Oberclassen kommt dazu lediglich der Pütz’sche Grundriss. Für Baier. G. sind fünf Bücher genannt. Von ihnen sind die kurzen Abrisse von Horchler und Preger für die Mittelclassen bestimmt. Das grössere Lehrbuch von Zitzlsperger-Riedel soll in den Mittelclassen zugleich für Deutsche

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 349. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_09_349.jpg&oldid=- (Version vom 27.3.2023)