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Martyrien noch eine Verstärkung der katholischen Propaganda.

Charakteristisch für die Vandalischen Katholikenverfolgungen ist auch der Umstand, dass der Arianische Klerus, der fast unausgesetzt bemüht war, die Könige zu katholikenfeindlichem Vorgehen zu veranlassen, auch sehr häufig die Ausführung der betreffenden Decrete zu überwachen hatte; natürlich gingen diese Fanatiker in der Ausführung weiter, als selbst ein Hunerich solches befohlen hatte (s. Victor Vit. V, c. 11; 16 [Worte Hunerich’s!], bezw. III, c. 42; 54). Arianische Presbyter erlaubten sich zuweilen sogar unter der Regierung eines katholikenfreundlichen Fürsten (Guntamund), natürlich ohne dessen Vorwissen, gegen einzelne orthodoxe Geistliche empörende Misshandlungen; ähnliche Gewaltthaten liessen sich auch mitunter der Vandalische Pöbel oder auch Vandalische Krieger wider Wissen und Willen der Monarchen (Guntamund und Thrasamund) zu Schulden kommen.

Endlich ist hier noch der Stellung der Vandalen zu ihren katholischen Stammesgenossen zu gedenken. Wie zumal die beiden ersten Vandalenkönige, in diesem Punkte der höheren staatsmännischen Einsicht entrathend, überhaupt auf’s eifrigste bemüht waren, ihre Vandalen in der nationalen Eigenthümlichkeit oder vielmehr Abgeschlossenheit vom Romanischen Element zu erhalten, so suchten sie namentlich die orthodoxe Propaganda innerhalb der sogen. Vandalenloose zu verhüten (vgl. Victor Vit. I, c. 7. II, c. 13, bezw. I, c. 22. II, c. 38; 39). Die verhältnissmässig wenigen Vandalen, die trotz der Verbote Geiserich’s und Hunerich’s vom Arianismus zur katholischen Kirche übertraten, wurden zum mindesten mit derselben Härte wie die Romanen bestraft. Dahn (Könige I, p. 248 f.) hat zuerst, und gewiss mit Recht, daran erinnert, „dass diese Verfolgungen die verhängnissvolle Brücke bilden, die den Absolutismus des Königthums von der Römischen auf die Vandalische Hälfte des Reiches hinüberführen“.

Um diese Aeusserung richtig aufzufassen, muss man erwägen, dass unter Geiserich und Hunerich noch Reste der alten Volksfreiheit bei den Vandalen existirten (vgl. Dahn a. a. O., p. 224–227). Ein Geiserich selbst respectirt noch im J. 475 das Privateigenthum der freien Vandalen (s. Malchus, Excerpta

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_026.jpg&oldid=- (Version vom 5.4.2023)