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verbot er den orthodoxen Priestern und Bischöfen, die in den specifisch königlichen Districten, also namentlich in der Proconsularprovinz wohnten, in ihren Predigten die biblischen Verfolger Pharao, Nabuchodonosor u. s. w. zu citiren; denn nicht ganz mit Unrecht argwöhnte er, dass manche übereifrigen Geistlichen sich jener Namen bedienten, um politische Anspielungen auf seine Religionspolitik zu machen; Viele übertraten dieses Verbot und wurden zur Strafe verbannt (s. Victor Vit. l. c.).

Natürlich war ja auch der nicht unbegründete politische Argwohn Geiserich’s nach wie vor ein wirksames Motiv zu Verurtheilungen einzelner hervorragender Katholiken. So wurde z. B. Bischof Felix von Hadrumet exilirt, weil er einem Mönche von „jenseits des Meeres“ Gastfreundschaft erwiesen hatte. Sebastianus, der Schwiegersohn des Comes Bonifatius, anfangs, zumal als Nachfolger im Obercommando des letzteren ein Gegner Geiserich’s – noch 440 hielt der König durch ihn seine Hauptstadt für bedroht (vgl. Prosp. Tiron. epit. chron. ed. Mommsen, S. 478, „Valentiniano Aug. V et Anatolio“ = 440) –, wünschte später in Geiserichs Dienste zu treten. Da der König den energischen, begabten Feldherrn – einen „vir bellicosus“ nennt ihn sogar Victor Vit.! – mit Recht noch immer fürchtete, forderte er ihn auf, „in Gegenwart seiner Bischöfe“ zum Arianismus überzutreten, und ihm so eine Garantie dauernder Freundschaft zu gewähren. Sebastian umging diese Zumuthung durch eine von Geistesgegenwart zeugende Erklärung, und später liess ihn Geiserich unter Vorwänden umbringen[1].

Endlich trat für die hartgeprüften Katholiken Afrikas eine wohlthätige Friedensepoche ein. Im Jahre 454 gestattete nämlich Geiserich auf Verwendung des Kaisers Valentinian der viele Jahre lang verwaisten hauptstädtischen Katholikengemeinde,

  1. Vict. Vit. I c. 6 bezw. I c. 19–21, Hydatii (Idatii) continuatio chronicorum Hieronymianorum ed. Th. Mommsen, Mon. Germ. hist. auct. ant. XI, pars I, S. 25 ad a. Chr. 450 und Prosp. Tiron. epit. chron. a. a. O. S. 478 l. c. Auler’s unbegründete Vermutung, „die Lage der Afrikanischen Katholiken hätte sich (in Folge des Friedensvertrages von 442) sicherlich gebessert“ (p. 272) wird durch obige actenmässige Darlegung der Situation der orthodoxen Unterthanen Geiserich’s (im Zeitraum von 442–454) widerlegt. – Zutreffend, aber zu breit, erörtern Auler (p. 268 f.) und Pötzsch (p. VII) die Katastrophe des Sebastianus; vgl. auch Stadler von Wolffersgrün p. 25 l. und Zink (Einleitung p. VII).
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_035.jpg&oldid=- (Version vom 6.4.2023)