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Reich seinem Neffen hinterlassen habe. Und zwar denkt der Autor sich dieses Hinterlassen im Wege einer förmlichen Erbberedung, indem einerseits Konrad dem Neffen die Anwartschaft auf das Reich gibt, andrerseits dieser verspricht, dem jungen Sohne später das Herzogthum Schwaben abzutreten. Wenn Otto die ganze Argumentation über Friedrich’s Mittelstellung zwischen Hohenstaufen und Welfen ausdrücklich bloss als Argumentation der Fürsten gegeben hatte, so erscheint in der Ursperger Chronik gerade Konrad’s Vermächtniss im engsten historischen Zusammenhang mit Friedrich’s Verdiensten um die Aussöhnung Welf’s VI. Wenn Otto sich dagegen verwahrt hatte, dass er auf die Befolgung eines Vermächtnisses auch nur als Motiv für die Wähler irgend welches Gewicht lege, so sagt die Ursperger Chronik geradezu, Friedrich habe den Thron überkommen „mehr durch Uebertragung von Seiten seines Oheims als durch Wahl der Fürsten“. Da die Ursperger Chronik Otto’s Werk über Kaiser Friedrich nicht gekannt hat, so ist eine Polemik gegen Otto in diesen Worten nicht enthalten. Eher müsste man in der (unbekannten) Quelle des Urspergers oder in dem Gerede, welches in dieser Quelle, wie im Ligurinus und in der Königschronik, seinen späten literarischen Niederschlag gefunden hat, eben die Darstellung erblicken, gegen welche schon seiner Zeit Otto sich gewandt hat[1].

Wie sich die Tradition bei zunehmender räumlicher Entfernung von Personen und Dingen schon vorher[2] weiter entwickelt hatte, sehen wir an dem Byzantinischen Schriftsteller Cinnamus. Diesem steht die Thatsache, dass Friedrich auf Grund eines Erbrechts

    magis ex delegatione patrui sui, quam ex electione principum – – – Huic imperium cessit, eo quod prefatus Welf, avunculus eius, et alii principes Alamannie proxima linea consanguinitatis eum attingerent. Et ideo, quod cum ex nominis sui interpretatione pacis dives vocitaretur, inter principes Alamannie studuit pacem potissimum reformare, ut ad expugnandas maxime Italicarum gentium virtutes bellicas posset efficacius insistere.

  1. Otto Fris.
         
    Chron. Ursp.
         Ita non regis Conradi zelo, sed universitatis – – – boni intuitu hunc Fridericum – – – preponere maluerunt.      – – – regnum accepit, magis ex delegatione patrui sui, quam ex electione principum – – –
  2. Das Originalwerk des Cinnamus, wovon uns nur ein Auszug erhalten ist, wird in die Zeit zwischen 1180 und 1183 gesetzt (Krumbacher, Byz. Literatur, S. 83).
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1893, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1893_10_085.jpg&oldid=- (Version vom 8.4.2023)