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Die Genuesen, als die zumeist von dem Decret Betroffenen, erwählten sofort einen Ausschuss aus ihrer Mitte, um im Namen Aller mit dem Könige zu handeln. Allein Philipp II. lehnte jedes persönliche Eingreifen unbedingt ab, erklärte, mit keinem der Decretirten sich einlassen zu wollen und verwies sie an den Präsidenten des Finanzrathes. Aus diesem waren übrigens Juan Fernandez de Espinosa und Melchor de Herrera sofort ausgewiesen worden, da sie selbst von der Massregel betroffen wurden.

Viel Entgegenkommen fanden aber die Genuesischen Abgesandten nicht. Sie machten den Vorschlag, der König solle ihre Forderungen in der Weise befriedigen, dass er ein Drittel seiner Schuld durch den Ertrag der erhöhten Alcabala in den Jahren 1576–78 tilgte, und ihnen bis dahin dasselbe mit 12 Procent verzinste. Für die beiden anderen Drittel wollten sie Rentenbriefe annehmen, wenn man ihnen solche zu 5 Procent ausstellen, aber zum Curse von 80 gegen ihre Schuld aufrechnen würde.

Obwohl diese Bedingungen eine sehr beträchtlich mildere Behandlung der Staatsgläubiger in sich geschlossen hätte, so würde die Regierung dabei doch in den beiden nächsten Jahren 6 Millionen Ducaten flüssig erhalten haben. Eine Zeit lang ist auch auf dieser Basis zwischen dem Finanzrathe und den Decretirten verhandelt worden; allein da diese natürlich möglichst viel zu ihrem Vortheile herausschlagen wollten, so brach die Regierung am 19. December die Verhandlungen ab, indem sie in einem neuen Erlass die Namen aller derer bekannt gab, die von dem Decret betroffen sein sollten, ihnen die Renten sperrte, so weit ihnen solche zur Sicherung ihrer Vorschüsse angewiesen waren, und eine Commission, bestehend aus den Licentiaten Bravo, Francisco Gutierrez de Cuellar und Avalos ernannte, welche mit jedem einzelnen Gläubiger Abrechnung halten sollte. Von der Art, wie diese dann befriedigt werden sollten, enthielt hingegen das Decret kein Wort.

Auch hierdurch liessen sich die Genuesen noch nicht einschüchtern. Der von ihnen erwählte Ausschuss trat sofort wieder in Thätigkeit. Zunächst erschien er im Finanzrathe und begehrte eine Abschrift von dem neuen Erlass, mit der ausgesprochenen Absicht, demselben auf dem Wege des Processes

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 285. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_285.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)