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waren zunächst noch eine ganze Anzahl, darunter Männer wie Luca Giustiniani, Lorenzo Lomellino, Baptista Spinola, Niccolo Doria und andere mehr. Anfänglich hatten sogar Niccolo Grimaldi und Juan Fernandez de Espinosa den Vertrag nicht annehmen wollen, aber, wie diese schliesslich zu der Ueberzeugung gelangten, dass sie mit dem Vertrage immer noch besser daran waren, als mit dem Decreto – in irgend einer der denkbaren Formen – so überlegten sich auch die anderen die Sache mit der Zeit noch besser. Jedenfalls war die Angelegenheit des Decreto damit in der Oeffentlichkeit erledigt, der Geschäftsgang lenkte ein in die alten Geleise und – das Unwesen begann leider allzubald von neuem.

Die Klagen über die finanziellen Bedrängnisse hören während der ganzen Regierungszeit Philipp’s II. nicht auf, und konnten auch kaum aufhören bei dem Unstern, der über allen Unternehmungen des Königs schwebte. Die „unüberwindliche Armada“ kostete dem Lande ganz enorme Summen, aber statt Frieden und Ruhe zu bringen, zog sie vielmehr erst die Feinde herbei, die, um Rache für den missglückten Angriff zu nehmen, nun selbst zum Angriff übergingen. Was seit Menschengedenken nicht vorgekommen war, geschah nun: der Feind betrat Spanischen Boden, liess das Land direct und unmittelbar die Lasten und Schaden des Krieges fühlen, die es seit mehr als einem Menschenalter nur indirect empfunden hatte. Dringender als jemals machte sich die Pflicht der Vertheidigung der wichtigsten Lebensinteressen des Landes geltend, als es den Engländern im Jahre 1596 gelang, sich durch einen Handstreich der Stadt und des Hafens von Cadix zu bemächtigen, aber, wie immer waren die Staatskassen leer, die Einkünfte im voraus verpfändet, der Credit erschöpft.

In dieser Nothlage nahm Philipp noch einmal seine Zuflucht zu dem zweifelhaften Hilfsmittel einer Suspension der Zahlungen, eines neuen, dritten Decreto. In diesem Falle war es fast nur ein Mittel, die Genuesischen Geldmänner, die dem Staate keine weiteren Vorschüsse bewilligen wollten, zur Gewährung einer grösseren Anleihe zu zwingen. Man war nunmehr schon auf beiden Seiten so weit mit der Massregel vertraut, dass deren Abwicklung bedeutend glatter und schneller vor sich ging, als im Jahre 1575. Im übrigen wiederholten sich fast alle die Erscheinungen, wie sie damals zu Tage getreten waren. Zuerst

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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 297. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_297.jpg&oldid=- (Version vom 15.5.2023)