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vor der Schlacht die Hilfe des Petrus an, und der Papst verkündete ihnen, Petrus habe ihnen den Sieg verliehen[1]. Auch die Imperatoren gewannen ihre verlorene Provinz nicht wieder. Als ihre Regierung von Pippin den Exarchat begehrte, hielt dieser an seinem Vertrage fest: ich habe, so soll er geantwortet haben, die Waffen nur aus Liebe zu Petrus und zur Vergebung meiner Sünden ergriffen, und für alle Schätze der Erde werde ich dem heiligen Petrus nicht wieder nehmen, was ich ihm dargebracht habe[2]. Die Waffen der Griechen waren zu schwach, um das verlorene Reichsgebiet zurückzuerobern. Gegen 30 Jahre zogen sich die Byzantinischen Feindseligkeiten gegen die päpstlichen und Karolingischen Länder in Italien hin, aber sie haben kein anderes Ergebniss gehabt, als dass Menschen getödtet und Landschaften verwüstet worden sind.


III. Die Landesherrschaft des Papstes.

Die Landesherrschaft der Römischen Kirche war ein Gemeinwesen ohne Gleichen. Ihm hatte der Papst durch seine kirchlich-weltliche Macht das Leben gegeben; Petrus, in dessen Namen er gehandelt hatte, hatte ihm in der politischen Wirksamkeit seine Hilfe gewährt. Gegen die Mitte des 8. Jahrhunderts verwaltete er Rom mit seinem Ducat eigenmächtig allein, hier hatte die ordentliche Thätigkeit der kaiserlichen Regierung aufgehört, und der letzte Byzantinische Beamte war verschwunden[3]. Die Sonderstellung dieses Gebietes war so gesichert, dass Aistulf im Jahre 753 das Land zwar sich unterwerfen, aber ihm eine eigene Regierung belassen wollte[4]. Schon trat der Papst auch als Beschützer des von den Langobarden genommenen Exarchats von Ravenna und anderer Byzantinischer Besitzungen auf; als guter Hirt wollte er die verlorene, ihm von Gott anvertraute Heerde dem Feinde entreissen[5].

Die Umwandlung von Rechten des Römischen Reiches in

  1. Fredegar cont. c. 37. Codex Carolinus S. 489, 30. 491, 34. 498, 2. 503, 20. 575, 26. 606, 13. Vita Hadriani c. 38. Ann. Lauriss. 773.
  2. Vita Stephani II. c. 44. 45.
  3. Vgl. Weiland, Zeitschrift für Kirchenrecht XVII, 373. 374. XXII, 186.
  4. Vita Stephani II. c. 6. Fredegar cont. c. 36.
  5. Vita Stephani II. c. 15. Vgl. Paul 759, Bullar. Rom., Taur. ed. I, 247.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 322. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_322.jpg&oldid=- (Version vom 16.5.2023)