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739 einen solchen Beschluss der Bürgerschaft eingeholt hatte, diesmal auf eigene Hand entschied, indem er bei einer Handlung, die weniger zu seinem Nutzen als zu dem seines Volkes war, einen Widerstand nicht fürchtete; es ist auch nicht überliefert, in welcher Form die Ernennung erfolgte. Pippin ist, nachdem er Patricius geworden war, von Stephan II. gesalbt worden. Er war auch ohne die Salbung Patricius, wie er ohne sie König war, allein wie der für Petrus thätige König, so verdiente auch der Träger einer Würde über das besondere Volk des Petrus den Segen durch die Hand seines Vicars. Es war die Weihe zur Erfüllung des Berufs[1].

Die Eigenart der neuen Würde deutete der neue Titel Patricius Romanorum an. Diesen Titel hatte kein kaiserlicher Beamter geführt[2], aber dennoch schloss er sich so an den Sprachgebrauch im Römischen Reiche an, dass ihn nur Römer festgestellt haben können. Patricius war die höchste Titulatur, die in Verbindung mit Land oder Leuten einen Vorsteher dieses Gebietes bezeichnete. Die Römer, für welche er eingesetzt wurde, waren die Angehörigen der kirchlichen Respublica Romanorum. So hob der Ausdruck hervor, dass die Würde lediglich jenem Gemeinwesen und nicht der Römischen Kirche gelte, denn wenn diese Kirche hätte einbezogen werden sollen, so wäre sie im Titel nicht übergangen worden und Karl hätte auch kaum seinen Römischen Patriciat als die geringste seiner

  1. Die Salbung des Patricius geschah gleichzeitig mit der des Königs; die Salbung bezog sich auf beide Gewalten, wie die Clausula de Pippino, Script. rer. Merov. I, 465 und aus gemeinsamer Quelle Chron. Moiss. und Annal. Mett., SS. I, 293. 332 und nochmals zum Jahr 773, das. I, 295. XIII, 28 berichten. Die Päpste, auch Vita Stephani II. c. 27, erwähnen nur die Salbung des Königs, weil sie in diesen Schreiben nur von dem König Leistungen verlangten. Für die Salbung des Patricius Breysig, Karl Martell S. 100. Heinemann, Der Patriciat der Deutschen Könige 1888 S. 10. Pfahler, Theologische Quartalschrift LXI, 107. Hauck a. a. O. II, 21. Gegen sie Oelsner, Pippin S. 160. Martens a. a. O. S. 81 f. Unentschieden Fustel de Coulanges, Histoire des institutions VI, 304 f. Nach Hauck a. a. O. II, 20 legte sich Pippin den Titel selber bei, nachdem er die Defensio der Kirche übernommen hatte; vgl. Waitz III, 86.
  2. Hartmann, Untersuchungen S. 137. Cohn a. a. O. S. 109. 120 f. Private, die zuweilen früher oder später den Exarchen als Patricius Romanorum bezeichnen, wie Fredegar IV, 69 und Paulus Diaconus IV, 38, haben selbst diesen Titel gebildet.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1894, Seite 342. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1894_11_342.jpg&oldid=- (Version vom 18.5.2023)