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War das neue Kaiserthum in dieser Hinsicht wirkungslos geblieben, so führte es hingegen als die bedeutendste Neuerung auf kirchlichem Gebiete die Unterwerfung des Papstes unter den Karolingischen Imperator ein. Bis zu jener Zeit hatte Karl zu den Päpsten, abgesehen von den Verträgen, in keinen anderen kirchenrechtlichen Verhältnissen gestanden als andere Könige des Abendlandes, so dass ihm weder eine Gewalt über die Kirche im päpstlichen Lande noch die Befugniss zukam, in die kirchliche Regierung des Papstes einzugreifen. Hatte er ihn auch aufgefordert, in den ihm untergebenen Kirchen, zum Beispiel in Ravenna, die Simonie zu beseitigen[1], ein tadelloses Leben zu führen und die Kanones zu halten[2] oder eine Synode gegen den Adoptianismus zu veranstalten[3], so waren das Wünsche, deren Gewährung zwar der Gebetene diesem Bittsteller nicht wohl abschlagen konnte, die jedoch dadurch sich nicht in Rechtsansprüche verwandelten.

Der Papst wurde als Papst erst dem Kaiser Karl untergeben. Denn erst jetzt gehörte er seinem Reiche an und in diesem Römischen Reiche gab es, so war es bisher im Kaiserreiche gewesen, nur ein einziges Haupt, den Imperator. Karl hat alsbald nach seiner Krönung seine Kaisergewalt in päpstlichen Sachen ausgeübt[4]. Allein was Karl von seinen kaiserlichen Vorgängern überkommen hatte, war schwer zu bewahren. Hatte auch Alcuin von den drei Gewaltigen der Erde, von dem Imperator, dem König Karl und dem Papst, den letzten für minder gewaltig als den Fürsten der Franken erklärt (oben S. 3 Anm. 5), so verkündete er, der Vertraute des Herrschers, der Lehrer künftiger Grafen und Bischöfe am Hofe, jederzeit, dass

    auch wegen der Bilderfrage zu Ludwig, Baronius 824 Nr. 29; Annal. Einhard. 824 SS. I, 212. Capitularia II, 483 Z. 2 f.

  1. Codex Carolinus S. 634, vgl. S. 585, 24. Instruction Karl’s für Angilbert 796, Jaffé IV, 353. Vgl. Alcuin, Carm. XLV, 43. 55 (Dümmler, Poetae I, 258).
  2. Die citirte Instruction und Karl’s Brief an Leo III. 796, Jaffé IV, 353. 356.
  3. Oben S. 3 Anm. 4. Die vom Papste 769 von den Frankenkönigen erbetene Abordnung Fränkischer Bischöfe zu einer Römischen Synode (unten S. 19 Anm. 1) war eine lediglich politische Handlung.
  4. Capit. I, 204. Einhard, V. Caroli c. 28 und Ann. Einhard. 801 SS. I, 189 deuten auf solche Ordnungen Karl’s hin. Das Einzelne ist unbekannt. Zu Capit. 1, 323, 5. Bethmann (S. 34) V, 76. Arch. stor. ital. III, 20 S. 435 f. Jaffé 2638.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br. und Leipzig: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1896, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_014.jpg&oldid=- (Version vom 22.5.2023)