Seite:De DZfG 1895 12 048.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Bei den Trümmern der Tyrischen Königsliste ist ausserdem zu erwägen, dass sie uns nicht in ihrer ursprünglichen Gestalt vorliegt, sondern durch die Hand eines Griechen gegangen ist, bei dem wir chronographische Bildung und chronographisches Verfahren voraussetzen dürfen. Die Tyrischen Annalen waren übrigens genauer als die der Hebräer. Sie geben bei kurzen Regierungen die genaue Dauer bis zu 10 Monaten (Jos. c. Ap. I, 21 § 157) und vielleicht gaben sie auch für die einzelnen Ereignisse nicht bloss die Jahre, sondern auch die Monate an. Das Letztere ist allerdings nicht ganz sicher. Die Angabe nämlich, der Heraklestempel sei im Peiritios geweiht worden (Jos. c. Ap. I, 18 § 119 A. J. VIII, 5 § 146) findet ihre Erklärung darin, dass das Fest der ἔγερσις in diesem Monate noch zur Zeit des Menander gefeiert wurde und hat ihre Analogie in der Angabe des Monats, an welchem der Tempel zu Jerusalem gegründet und eingeweiht wurde (I. Kge. 6, 1. 37 f. 8, 2). Wenn es aber an einer andern Stelle (Jos. A. J. VIII, 13 § 324) heisst, eine Dürre habe von Hyperberetaeos bis Hyperberetaeos gedauert, so lässt auch das noch keinen völlig sicheren Schluss auf die sonst in diesen Annalen übliche Form der Zeitbestimmung zu. Immerhin aber mussten sich zahlreiche Synchronismen mit der Geschichte anderer Phönikischer Städte ergeben, welche Menander gleichfalls bearbeitete[1], so dass sich Anhaltspunkte genug für eine für die Zwecke eines Chronographen ausreichend genaue Bestimmung der wirklichen Regierungszeit der Könige, nicht bloss ihrer officiellen Regierungsjahre finden mussten. Ich weiss nicht, ob schon bemerkt worden ist, dass Josephos in seinen Angaben über die Hebräischen Könige den Menander nachahmt. Dieser verzeichnet nämlich das Alter der Tyrischen Königs bei ihrem Tode und ebenso verfährt Josephos, während die Königsbücher das Alter bei der Thronbesteigung angeben.

Jedenfalls dürfen wir versuchen, den Königslisten der Hebräer von der Voraussetzung aus beizukommen, dass es sich bei den Zahlen um die officiellen Regierungsjahre handle. Es ergibt sich dann, dass man, wenn es sich um die Summirung von Königsjahren für längere Zeiträume handelt, weder das erste noch das letzte Regierungsjahr eines Königs voll rechnen darf. Im allgemeinen wird man annehmen dürfen, dass man, wenn es

  1. Vgl. Gutschmid, Kleine Schriften IV S. 471.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br. und Leipzig: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1896, Seite 48. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_048.jpg&oldid=- (Version vom 24.5.2023)