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von Juda (II, 17), die Regierung[1] Ahasjahu’s im 11. Jahre Joram’s (II, 9, 29) und der Tod Pekah’s im 20. Jahre Jotham’s (II, 15, 30). Wenn die Zahlen richtig überliefert sind, können diese Synchronismen nicht von demjenigen herrühren, welchem wir die anderen errechneten verdanken, weil sie diesen direct widersprechen. Sie verrathen sich als fremde Zuthat aber auch durch ihren Charakter. Denn während alle anderen Synchronismen sich auf den Regierungsantritt von Königen beziehen, beziehen sich diese, und diese allein, auf den Tod von Königen. Es frägt sich also, ob sich feststellen lässt, nach welchen Grundsätzen dieser zweite Synchronist gerechnet hat.

Der Ansatz für Joram, der übrigens in der Septuaginta fehlt, lässt sich nun auf folgende Weise gewinnen. Rechnet man die Regierungsjahre nicht, wie wir und der andere Synchronist sie gerechnet haben, sondern durchweg als volle Jahre, so erhält man folgende Tabelle:

     Könige
     von Israel
Jahre           Könige
     von Juda
Jahre     
Jerobeam I. 22      Rehabeam 17     
Nadab 22      Abia 23     
Baesa 24      Asa 41     
Ela 22      Josaphat 25     
Omri 12         
Ahab 22         
Ahasja 22         
  86        86     

Auf Ahasja folgt Joram von Israel, auf Josaphat Joram von Juda. Nimmt man nun weiter an, dass Rehabeam ein Jahr früher zur Regierung gekommen ist, als Jerobeam I., so fällt das 1. Jahr des Königs Joram von Israel in das 2. Jahr Joram’s von Juda. Der Mann rechnete also chronographisch. Aber weder nach chronographischen Prinzipien noch nach irgend welchen anderen ist es mir gelungen, ausfindig zu machen, wie er auf das 11. Jahr Joram’s als Regierungsjahr Ahasjahu’s gekommen ist. Bei jedem neuen Versuche wurde ich zur Annahme eines neuen Rechenfehlers gezwungen. Solche Rechenfehler sind im Alterthum noch weniger unerhört, als in unseren Jahrhunderten; Herodot z. B.

  1. Denn weder מָלַךְ noch ἐβασίλευσε kann anders übersetzt werden, als „war König“.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br. und Leipzig: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1896, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_072.jpg&oldid=- (Version vom 23.5.2023)