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Gallitzin als Fälscher erwiesen. Auch seine positiven Aussagen, die zum Theil durch innere Unwahrscheinlichkeit noch mehr verdächtigt werden, verdienen demnach nur unter grossen Einschränkungen Glauben.

In hohem Masse ungerecht aber ist es, auf Grund eines solchen Berichtes, der dem Adressaten ein ganz falsches Bild der Unterredung geben musste und sollte, einen unbescholtenen, wenn auch wenig begabten Staatsmann wie Bute der Perfidie anzuklagen, einen Mann, der wohl als Schotte und als Günstling des Monarchen mit tausendfachen Verdächtigungen überschüttet worden ist, aber von ernsten Männern als vertrauenswürdig und höchst wahrheitsliebend bezeichnet wurde.

Wenn Michael die spätere Apologie Bute’s als sehr schwach hinstellt, so ignorirt er meine Ausführungen S. 43 f., warum sie seinen Gegnern schwach erscheinen musste. Ausserdem darf doch ein Angeklagter, wenn er sich wirksam vertheidigen soll, zum mindesten verlangen, dass ihm die Anklageacte zugänglich gemacht wird, aber nicht einmal das hat der Preussische Hof bewilligt. Die Depesche Gallitzin’s wurde dem Englischen Gesandten Mitchell vorgelesen, ohne dass er sich Notizen machen durfte. Nur auf dessen aus dem Gedächtniss fixirter Inhaltsangabe konnte Bute seine Erwiderung basiren[1].

Michael meint, ich hätte eine ziemlich starke Neigung, Lord Bute in Schutz zu nehmen. Das ist sehr natürlich, da es mir auf quellengemässe Richtigstellung ankam und bisher eine ungebührlich starke Tendenz vorwaltete, ihn zu verurtheilen, eine Tendenz, deren Wurzeln bis in die Parteiungen jener Zeiten zurückgehen.

Jedenfalls bin ich Michael für seine Recension, die mich zu nochmaligem Durchdenken der Frage und zu festerer Begründung einzelner Punkte nöthigte, aufrichtig dankbar, besonders auch dafür, dass er die Glaubwürdigkeit jenes Bute’schen Briefes an Newcastle vom 6. Februar so voll anerkannt hat. Eine Besprechung in der Historischen Zeitschrift (1893) leugnete diese Glaubwürdigkeit, und einem solchen Unglauben gegenüber liess sich wenig thun. Ein indirecter Briefwechsel mit dem Recensenten, Herrn Professor Fechner, vermochte keine Einigung zu erzielen. Sobald mir die Zuverlässigkeit jenes Briefes zugestanden wird, wie wohl von Jedem zu erwarten ist, der nicht von vornherein auf Verneinung meiner Resultate ausgeht, glaube ich gewonnenes Spiel zu haben.

  1. Wie Mitchell den Bericht in der That nicht verstanden und verkehrt wiedergegeben hat, vgl. dessen Depesche an Bute vom 3. Mai 1762. Mitchell Pap. II S. 286.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 170. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_170.jpg&oldid=- (Version vom 25.5.2023)