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Sonach kann ich nicht umhin, die Resultate meiner Untersuchung auch der Recension des Dr. Michael gegenüber in ihrem vollen Umfange aufrechtzuerhalten. Bute war in der That nicht der Mann, als den ihn Friedrich der Grosse und mit ihm die neueren Deutschen Historiker hingestellt haben. Gewiss hat er im Jahre 1762 eine Politik verfolgt, die den Interessen Preussens nicht entsprach und nach Ansicht Vieler auch für England wenig zuträglich war, eines Vertragsbruchs aber oder einer Verrätherei darf er, soweit unsere Kenntnisse reichen, nicht geziehen werden.

A. v. Ruville.     




Nachtrag zu dem Aufsatze „Chronologie der Könige von Israel und Juda“, S. 56 und 58. Seit dem Abschluss meiner Arbeit (im Juni 1894) bin ich auf eine andere Erklärung der Interpolation der Jahre der Regierungen Jerobeam’s II. und Asarja’s gekommen, welche einfacher und daher wohl richtiger ist, als die oben vorgetragene. Wenn nämlich im Buche der Könige von Juda stand, was II. Kge. 14, 17–20 berichtet wird, und dann etwa folgte: „und es regierte Jerobeam, der Sohn Jehoas’, über Juda 27 Jahre“, so konnte ein Späterer auf die Vermuthung kommen, Jerobeam habe in Juda erst nach dem Tode des Amazja zu regieren begonnen. Er müsste dann über Israel 27 Jahre regiert haben + der Zahl der Jahre, welche vom Tode des Jehoas bis zu dem des Amazja verflossen waren, also, da die 15 Jahre (II. Kge. 14, 17) nicht voll gerechnet werden durften, 27 + 14 = 41 Jahre. Rechnete der Mann dann andererseits die Jahre Asarja’s legitimistisch vom Tode des Amazja an, so musste er dessen Regierungszeit um so viel Jahre verlängern, als nach seiner Ansicht Jerobeam nach dem Tode des Amazja regiert hatte. Gibt er dem Asarja also 52 Jahre (II. Kge. 15, 2), so betrug dessen wirkliche Regierungszeit 52 − 27 = 25 Jahre.

F. Rühl.     



Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br. und Leipzig: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1896, Seite 171. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_171.jpg&oldid=- (Version vom 22.5.2023)