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damals durchgemacht, war ein mächtiges Wachsen und Werden. Nicht jedem Staatsmann ist es vergönnt, die höchsten Wünsche der Nation zu erkennen und zu erfüllen! Sicher aber ist, dass ohne Montgelas’ innere Politik Baiern für Bismarck’s Werk nicht reif gewesen wäre.

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Ich darf mich hier wohl auf die freundliche Zuschrift eines unserer hervorragendsten Kenner und Forscher auf dem Gebiete der neueren Geschichte berufen, der mir unter Anderem sagte: „Hoffentlich wird nun Ihr Wunsch im Vorwort Wahrheit und werden Ihnen endlich die Baierischen Akten zugänglich. Die Vernunft, die in den historischen Nothwendigkeiten immer liegt, kommt aus Ihrem Buche ebenso überzeugend zum Vorschein wie aus den Badischen Acten. Die Baierische Regierung hat nichts zu verschweigen, denn jede historische Enthüllung muss, richtig verstanden, zur Rechtfertigung, d. h. historischer Erklärung führen, und kann nur die Anklagen entkräften, die um so lauter zu sein pflegen, je dürftiger ihre thatsächliche Basis ist. – – – Wie unmöglich wird es fortan sein, diese Epoche Deutscher Geschichte unter die landläufigen Gegensätze klein- und grossdeutscher, nationaler und unnationaler, protestantischer und klerikaler Geschichtsauffassung zu bringen.“ Deutlicher und klarer kann man den Ruf an die Baierischen Behörden, der Wissenschaft gegenüber ihre Pflicht zu thun, nicht fassen. So möge denn der Wissenschaft bald ihr Recht werden – – –.

Heidelberg, den 21. Februar 1895. Richard Du Moulin-Eckart.

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Staatliches Archivwesen in Oesterreich. Schon i. J. 1893 hat das Oesterreichische Herrenhaus, einer von Alex. Frh. v. Helfert ausgehenden Anregung folgend, die Regierung aufgefordert, die staatlichen Archive einer zeitgemässen Organisirung zu unterziehen, zu diesem Zwecke einen ständigen Archivrath zu errichten u. s. w. Die nächste Folge der damaligen Beschlüsse war die mittels kaiserlicher Entschliessung vom 9. Nov. 1894 angeordnete Errichtung eines k. k. Archivrathes, dessen Aufgabe es ist, die Regierung in allen die Archive der Centralbehörden und ihrer Unterbehörden berührenden Angelegenheiten durch fachmännischen Beirath zu unterstützen, in zweiter Linie auch nicht-staatlichen Behörden oder Privaten bei Organisirung ihrer Archive seinen Beistand zu leihen. Der Archivrath besteht aus ordentlichen und correspondirenden Mitgliedern; letztere haben durch Berichte, Gutachten eventuell auch Theilnahme an den Berathungen für die Sache zu wirken. Zu ordentlichen Mitgliedern sind auf die Dauer von fünf Jahren ernannt worden: v. Arneth, v. Helfert, v. Pettenegg, Alf. Huber, Ad. Beer, Alex. Budinszky, J. J. Jiriček, Osw. Redlich, G. Winter.

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Ferienkurse in Greifswald. Um akademisch gebildeten Lehrern Gelegenheit zur Erweiterung oder Erneuerung ihrer Kenntnisse zu geben und Lehrerinnen, insbesondere solchen die sich für die Oberlehrerinnenprüfung vorbereiten, Anleitung zu gewähren, sich wissenschaftlich fortzubilden,

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_183.jpg&oldid=- (Version vom 27.5.2023)