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von Mittheilungen des Legaten und von Briefen Manfred’s und Berthold’s selbst[1] am 24. Juli Stellung nehmen kann. Vielleicht war es gerade der Erzbischof Caesarius von Salerno, welcher die Vermittlung übernahm; das Verhalten des Erzbischofs nach dem Tode Konrad’s IV. lässt darauf schliessen, dass er zur Friedenspartei am Hofe Manfred’s zählte[2].

Die Art der Darstellung dieses Gegenstandes bei Rodenberg[3], ganz besonders die Anklagen, die er gegen Berthold auf Grund der ihm zugeschobenen Rolle erhebt, die, wenn sie zutreffen, von schwerwiegender Bedeutung für die Charakterisirung des Markgrafen sind, zwingen mich, auf diese Verhandlungen näher einzugehen, wiewohl für unsere Kenntniss derselben die päpstlichen Kundgebungen vom 24. Juli[4] die einzige Quelle sind.

Rodenberg findet den unmittelbaren Anlass für die Verhandlungen in der Notification Konrad’s IV., dass er (nach Ordnung der Reichsangelegenheiten auf einer allgemeinen Sprache in Augsburg) beschlossen habe, unverzüglich nach Italien und in sein Erbreich Sicilien zu eilen[5]. Nach ihm hatten die Verhandlungen einen hochverrätherischen Charakter, bezweckten Anerkennung Manfred’s im Königreiche unter Ausschliessung Konrad’s IV.; Beweise hiefür bilden ihm das durch Konrad IV. seinem Stiefbruder Manfred bezeugte Misstrauen, die vom König verhängte Massregelung der Verwandten Manfred’s. Motive des Hochverraths waren Herrschsucht seitens Manfred’s, Aufreizungen seitens Berthold’s.

Dem gegenüber ist aber einzuwenden: Von dem Schreiben Konrad’s IV. konnten Manfred und Berthold zur Zeit der Verhandlungen

  1. „sicut per tuas et ipsorum (Manfred’s und Berthold’s) litteras accepimus“, Schreiben des Papstes B.-F.-W. 8411, R. 247.
  2. Schirrmacher a. a. O. 399, Anm. 12 schreibt den Versuch, Manfred und Berthold mit der Curie zu versöhnen, den Grafen von Acerra und Caserta zu, die doch gerade aus Feindschaft gegen Berthold sich empört hatten. Schirrmacher hat eben das citirte päpstliche Schreiben missverstanden; dasselbe besagt nicht, dass die Initiative zur Versöhnung von den genannten Grafen ausging, sondern dass die Versöhnung nicht ohne Beiziehung der noch im Aufstand begriffenen Grafen erfolgen solle. Deutlicher tritt dieser Gedanke im päpstlichen Schreiben B.-F.-W. 8413 hervor.
  3. a. a. O. 106–9.
  4. B.-F.-W. 8411–14.
  5. B.-F. 4550.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 217. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_217.jpg&oldid=- (Version vom 2.6.2023)