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eine Erleichterung der völligen Pacificirung des Königreiches versprechen.

Die päpstlichen Erlasse vom 24. Juli 1251 sind die einzige Quelle für unsere Kenntniss der Verhandlungen, wir wissen nichts von den Anerbietungen Manfred’s und Berthold’s, kennen nur die päpstlichen Forderungen[1]. Diese sind allerdings derart, dass sie zu einem raschen Abbruch der Unterhandlungen führen mussten, so rasch, dass über die letzteren selber nichts in die Oeffentlichkeit gedrungen zu sein scheint[2].

Zwar gelang es in der Folgezeit weder Manfred noch Berthold, die Städte Neapel und Capua, die Grafen von Acerra und Caserta zu unterwerfen, aber das erste Unternehmen des Papstes gegen das Königreich konnte doch schon Anfang October als gescheitert gelten, der Cardinallegat Peter Capoccio musste Sicilien räumen[3]. Die Rettung des Königreiches für Konrad IV. war wohl mehr das Werk des Deutschen Capitäns und seiner Söldner, als das des achtzehnjährigen Manfred, wenn auch der Berichterstatter Jamsilla bei seiner antideutschen Gesinnung kein Wort für das Verdienst Berthold’s findet.

Waren Manfred und Berthold sowohl bei der Bekämpfung der Rebellion wie bei dem Unterhandlungsversuch mit der Curie Hand in Hand gegangen, so scheint doch bereits vor der Ankunft Konrad’s IV. zwischen Manfred und dem Hause Lancia einerseits, dem Markgrafen andererseits eine Entfremdung eingetreten zu sein. Zwar berichtet Jamsilla aus dieser Zeit nur von Reibereien zwischen Manfred und dem Grossmarschall Petrus Rufus[4], dem Statthalter von Calabrien und der Insel Sicilien, allein dieser Petrus Rufus war, wie sich noch zeigen wird, der ausgesprochenste politische Gesinnungsgenosse Berthold’s, derselbe ergebene Anhänger der legitimen Deutschen Linie des Staufischen Hauses[5], und er hat auch das endliche Schicksal mit dem Markgrafen

  1. Leistung des Treuschwurs und des Lehenseides seitens Manfred’s und Berthold’s, Auslieferung aller besetztgehaltenen Plätze, also Auslieferung des Königreiches an die Kirche. Dafür stellt jenen der Papst Belehnung mit dem von Friedrich II. verliehenen Fürstenthum Tarent, beziehungsweise der Grafschaft Andria in Aussicht! B.-F.-W. 8411.
  2. Weder Jamsilla noch Saba Malaspina wissen davon.
  3. Rodenberg a. a. O. 109–11.
  4. Jamsilla l. c. 547.
  5. Das lässt sich selbst aus Jamsilla l. c. 547 ff. herauslesen.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_221.jpg&oldid=- (Version vom 2.6.2023)