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einem schweren Alp wirkte. Um so schlimmer traf das Ereigniss die Deutsche, legitime Linie des Staufischen Hauses und deren Anhang; das Erbe Konrad’s fiel an ein zweijähriges Kind, das fern von Italien weilte, und dieses Erbe war nicht mehr blos, wie beim Tode Friedrich’s II., gegen den Papst und die Guelfen, sondern auch gegen die Manfredinische Gruppe der Ghibellinen zu vertheidigen, die nach den mit Konrad IV. gemachten Erfahrungen der Deutschen Herrschaft nicht minder feindlich war wie die Guelfen.

Daran war nicht mehr zu denken gewesen, dass Konrad im Anschlusse an den letzten Willen seines Vaters Friedrich’s II. dem bei Seite geschobenen Manfred die Regentschaft von Sicilien übertragen werde. Das hatte erst die Begehrlichkeit des Hauses Lancia, dann die königliche Politik selbst zur Unmöglichkeit gemacht[1]. Der erste Mann nach dem Könige war seit der Ankunft Konrad’s in Sicilien Markgraf Berthold. Ihm, dem Führer der Deutschen im Königreiche, übertrug denn auch der Deutsche Konrad für die Dauer der Minderjährigkeit seines Sohnes die Statthalterschaft über Sicilien, das „balium regni“[2]. Damit hatte Markgraf Berthold die höchste ihm erreichbare Ehrenstufe erklommen, aber unter Verhältnissen, die eine Katastrophe in nur allzu naher Zeit befürchten liessen. Es ist unter diesen Umständen wohl glaublich, dass Berthold, sei es während der letzten Krankheit Konrad’s, sei es nach dessen Tode, Manfred

  1. Bei der Schilderung des Staatsstreiches, welcher das Bajulat von Berthold an Manfred brachte, tischt Jamsilla l. c. 508 E das naive Märchen auf: der König habe sich mit der Absicht getragen, dem Fürsten Manfred die Regentschaft zu übertragen, habe aber in Rücksicht auf die diesem zugefügten Beleidigungen Bedenken getragen, ob er sie annehmen werde (!). Diese Nachricht trägt ihren wahren Charakter an der Stirn; trotzdem hat Schirrmacher a. a. O. 77 sie für seinen Text verwerthet, ohne seitens Rodenberg’s a. a. O. 171 Widerspruch zu erfahren.
  2. Jamsilla l. c. 507 A: „Baiulatum praenominatus Bertholdus de Hoenburch per magnam sui astutiam procuravit sibi a rege committi, propter favorem Theutonicorum, quos omnes ratione communis nationis et munerum allectione adeo sibi devinxerat, quod de eis omne suum beneplacitum facere poterat.“ Saba Malaspina l. c. 791 C: „Constituit baiulum in regno pro suo unigenito Conradino quendam marchionem de Alemannia consanguineum uxoris suae.“ Zur Ergänzung kann die Urkunde Konradins für Manfred 1255 April 20 (B.-F. 4771) dienen, vgl. Rodenberg a. a. O. 169.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 229. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_229.jpg&oldid=- (Version vom 3.6.2023)