Seite:De DZfG 1895 12 231.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

endlich durch die politische Constellation – es war zu befürchten, dass die nationale Opposition im Lande gemeinsame Sache mache mit der Curie und der Aussenpartei der Exulanten – schickte Berthold Mitte Juli 1254 eine Gesandtschaft an den Papst[1].

Wenn bei dieser Gesandtschaft auch Manfred betheiligt erscheint, so ist es nicht zu verwundern, dass der Fürst den Auftrag annahm, wohl aber, dass der Markgraf ihn damit betraute. Berthold, der durch die Sendung Manfred’s vermuthlich die Eintracht im Lager der Ghibellinen bekunden und damit mehr Wirkung bei der Curie erzielen wollte, hat sich entweder durch das äussere Wohlverhalten Manfred’s täuschen lassen, ihn also unterschätzt oder eine obstructive Thätigkeit des Fürsten allein schon durch die Anwesenheit des ihm verwandten Grafen Walter von Manupello und des Deutschen Hauptmanns Bursarius[2] fernhalten zu können geglaubt. Die Gesandtschaft erbat Anerkennung Konradin’s im Königreiche Sicilien[3] (in Jerusalem und im Herzogthum Schwaben) und dazu wohl Berthold’s in der Führung der Statthalterschaft; da die von der Curie am meisten angefeindete Union zwischen dem Reiche und Sicilien ausgeschlossen blieb, mochte Berthold von diesen Verhandlungen sich um so mehr Erfolg versprechen. Indess Papst Innocenz IV., der bald nach dem Tode Konrad’s IV. nach Anagni in die Nähe des Königreiches sich begeben und zur Zeit des Eintreffens der Sicilischen Gesandtschaft sich auch der Verpflichtungen gegenüber

  1. Nicolaus de Curbio c. 39 l. c. 399, Jamsilla 507 D, E.
  2. Ich erblicke in ihm einen Vertrauten Berthold’s, nicht, wie Rodenberg a. a. O. 175 vermuthet, einen Bevollmächtigten der Herzöge von Baiern, der Vormünder Konradin’s. Eine Vollmacht von Seiten des Baierischen Hofes ist bei der räumlichen Entfernung in der Zwischenzeit wohl schwerlich eingeholt worden und war überdies bei der ausdrücklichen Willensäusserung Konrad’s IV. für Verhandlungen an der Curie nicht erforderlich. Eine Identität dieses Bursarius mit jenem Konrad Bussarius, der im J. 1260 von Herzog Ludwig von Baiern im Namen Konradin’s an die Curie entsandt und vermuthlich auf Veranlassung Manfred’s ermordet wurde, (vgl. Hampe a. a. O. 24 f.) ist damit keineswegs ausgeschlossen; es liegt nahe, dass Bursarius nach der Usurpation Manfred’s an den Baierischen Hof gegangen und wegen seiner Kenntniss der Sic. Verhältnisse mit jener Mission betraut worden ist.
  3. Vgl. Rodenberg a. a. O. 175, 171, Note 2.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_231.jpg&oldid=- (Version vom 3.6.2023)