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Ueber die Persönlichkeit Jamsilla’s wissen wir freilich ausser dem Namen nichts.

Manfred hatte mit dem Sturze Berthold’s den Zweck seines Bündnisses mit der Curie erreicht, er glaubte fernerhin, da er der Früchte des Staatsstreichs sich nicht entäussern wollte, der Kirche entrathen zu können. Der Fürst hat das selber deutlich ausgesprochen in dem bereits erwähnten Schreiben an einen Ungenannten, vermuthlich den Markgrafen Uberto Pallavicini: er habe sofort nach dem Rücktritte des Markgrafen Berthold die Verhandlungen mit der Curie, die das Erbrecht des Königs zu beseitigen gesucht, eingestellt und die vom Papste bedrohten Grenzen des Königreiches gesichert[1]. Am 8. September traf ihn daher der päpstliche Bannstrahl[2].

Indess Manfred hatte seine Stellung denn doch überschätzt; die kirchlich gesinnten Bundesgenossen des Fürsten mochten sich sträuben, ihre Hilfe, wie vorher gegen den Deutschenführer Berthold, so nunmehr gegen die Curie selber zu leihen[3], diejenigen aber, welche direct oder indirect vom Staatsstreich getroffen

    Dass letzterer über den Italienischen Sprossen Friedrich’s II. weniger ungünstig urtheilt als über die Deutschen Staufer, erklärt sich allein schon aus seiner Nationalität; sind ja einmal auch in der Politik, wie wir eben beim Sturze Berthold’s sahen, die Guelfen und die manfredinische Gruppe der Ghibellinen zusammengegangen gegen den Deutschen Berthold. Saba Malaspina geht weniger als Jamsilla in’s Detail, zeichnet aber verlässiger als dieser die politische Signatur, lässt besser den ursächlichen Zusammenhang der Ereignisse erkennen. Ich hoffe in einer besonderen Arbeit auf eine Würdigung der beiden Quellenschriftsteller zurückzukommen. Einstweilen genügen die Stellen allein, die ich in dieser meiner Arbeit aus Jamsilla und Saba Malaspina verwerthet habe, um den principiellen Gegensatz zwischen den beiden erkennen zu lassen.

  1. „His autem peractis (Rücktritt des Markgrafen, Uebernahme der Regentschaft durch Manfred) ab instanti tractatu pacis ad tempus cum summo pontifice divertens – eo quod ipse pontifex non tanquam Petri vicarius pius pater, sed vitricus potius successionem prefati regis in regnum patris sui et ius quodlibet suffocare perpetuo nitebatur –, regni confinia munire curavi, ad quod pontifex quosdam sibi paraverat invasores B.-F. 4644. Indem Jamsilla l. c. 511 B die Sicherung San Germanos durch eine Besatzung als erste Regierungsmassregel Manfred’s erwähnt, erläutert und bestätigt er zugleich den Inhalt des oben citirten Schreibens.
  2. B.-F. 4644 a.
  3. Nic. de Curbio l. c. 400. Hierher gehört auch die Verschwörung gegen Manfred zu Capua, Jamsilla l. c. 511 D.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_237.jpg&oldid=- (Version vom 4.6.2023)