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unter Konrad IV. für den Markgrafen Berthold kein Platz mehr, und nicht minder gewiss musste es ihm sein, dass mit dem Sturze Berthold’s das letzte Wort noch nicht gesprochen, dass Manfred und die Lancia sich nicht ein zweitesmal der Macht begeben, mit dem Deutschen Konradin nicht dieselbe gefährliche Probe wiederholen würden, die sie mit dem Vater, Konrad IV., gemacht. Es ist nicht zufällig, dass damals neben Berthold ein so alter, treuer Anhänger Friedrich’s II. und Konrad’s IV., wie Petrus Rufus[1], sich der Curie näherte. Auch Konradin, beziehungsweise dessen Vormünder haben später, als die Krönung Manfred’s erfolgt und damit dessen Politik offenkundig geworden war, Anschluss an den Papst gesucht[2].

Bedroht durch eine weitverzweigte Erhebung im Innern, bedroht von aussen durch das bereits in das Königreich einrückende päpstliche Heer, sehen sich Manfred und das Haus Lancia genöthigt, noch einmal einzulenken. Eine Gesandtschaft, an ihrer Spitze Galvano Lancia, begibt sich im Auftrage des Regenten an den päpstlichen Hof in Anagni[3]; am 27. September hatte man sich über die Bedingungen geeinigt[4]. Der Papst bestellt den Fürsten Manfred zum Vicar im Königreiche vom Faro im Süden bis zu den Flüssen Sile und Trigno im Norden, und zwar auf Lebenszeit, bestätigt ihn im Besitze des Fürstenthums von Tarent im weitesten Sinne, einschliesslich der ihm von König Konrad IV., sei es mit Recht oder Unrecht, entzogenen Grafschaften Gravina und Tricarico, im Besitze der ihm von Konrad ebenfalls entzogenen Herrschaft Monte S. Angelo und belehnt ihn an Stelle der dem Markgrafen Berthold zuständigen Grafschaft Montescaglioso (= Monte Caveoso!) mit einer anderen, aber ebenfalls im Besitze des Markgrafen befindlichen Grafschaft, der Grafschaft Andria. Ferner belehnt Innocenz

  1. „Fuit quidem praedictus Petrus Rufus de familia imperatoris Frederici, qui curiam ipsius imperatoris Frederici pauper ingressus adeo per successiva incrementa in imperiali curia erat, quod magister imperialis, marescallus et ipsius imperatoris consiliarius, immo omnium consiliorum suorum intimus factus est ac tandem in ultimis imperatoris totius regni Siciliae marescallus constitutus fuit“, Jamsilla l. c. 547 A.
  2. B.-F. 4774 B.
  3. Vgl. Jamsilla l. c. 511 E f., Saba Malaspina l. c. 792 B, C, Nic. de Curbio l. c. 400.
  4. Vgl. die päpstlichen Urkunden B.-F.-W. 8811, 12, 13.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 239. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_239.jpg&oldid=- (Version vom 4.6.2023)