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dann, als diese nicht mehr zu verheimlichen war, sich den Anschein gab, als verurtheile er das Verfahren des Fürsten, um auch so noch dessen Interesse zu fördern[1], hatte er in Wirklichkeit seinem Neffen den Rath ertheilt, hinter dem Rücken des Markgrafen, im Mittelpunkte der markgräflichen Machtsphäre, wo der Schatz der Normannenkönige, wo reiche Kriegsvorräthe aufgespeichert waren, wo die Wehrkraft des Königreiches stand, sich festzusetzen[2]. Die Idee Galvano Lancia’s war genial, nicht minder meisterhaft aber die Art, wie der junge Manfred die ihm gegebene Idee durchführte[3]. Während der Deutsche Capitän am päpstlichen Hofe seinen und seines Bruders Ludwig Besitzstand im Königreiche zu sichern sucht[4], legt der junge Italiener den Grund zu ihrer Depossedirung, zu ihrem Untergange: In Abwesenheit des Commandanten gewinnt er die Thorwache von Luceria, gewinnt die Sarazenentruppe, gewinnt ihre Waffenbrüder[5],

  1. Jamsilla l. c. 521 E, 542 C.
  2. „Luceriam si sibi habuerit, bene faciet facta sua", Jamsilla l. c. 521 D. – Es ist nicht zufällig, dass in den folgenden Kämpfen, in denen Manfred die Krone sich erstreitet, gerade in der Gegend von Luceria und Foggia zweimal die Entscheidung fällt.
  3. Die Schilderung der abenteuerlichen Flucht Manfred’s nach Luceria zählt auch zu den anziehendsten Partien in dem Berichte des Hofhistoriographen, l. c. 522 D–532 E.
  4. Siehe darüber die päpstlichen Urkunden (B.-F.-W. 8841, 42, 43, 44; R. 263, 64), welche sämmtlich am 3. November zu Neapel ausgestellt sind. Der Papst bestätigt darin für Berthold das Grossseneschallamt, die Grafschaft Montescaglioso, die Baronie Castro, die Burgen Policorium, Montispilosi, Caurati, Cilii, Gualdo, was er alles schon seit Konrad IV. innehatte, dazu auf Lebenszeit ein Kammerlehen von 1500 Goldunzen aus den Einkünften der Doanen in Barletta, Trani und Bari. Vermisst wird eine Bestätigung der Grafschaften Ascoli und Andria (bei letzterer Rücksicht auf Manfred?, vgl. übrigens Rodenberg a. a. O. S. 193, N. 2). Den Bruder Berthold’s, Ludwig, belehnt Innocenz IV. an Stelle der ihm von Konrad IV. verliehenen Baronien Arienzo und Monteforte mit der Grafschaft Cotrone. Die Besitzverhältnisse des dritten Bruders, Otto, sind erst am 3. December, bei Gelegenheit der zweiten Anwesenheit Berthold’s am päpstlichen Hofe zu Neapel (s. unten!), geregelt worden; Innocenz IV. bestätigt ihm die von Konrad IV. verliebene Grafschaft Chieti (B.-F.-W. 8889, R. 265). – Die Besitzbestätigungen für Petrus Rufus, Giovanni Moro, Ansaldus de Mari vom 3. November 1254 siehe oben.
  5. „compatres (Gevattersleute), quo nomine Saraceni et Theutonici – – – se ad invicem vocare assueverant“, Jamsilla l. c. 562 E.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_245.jpg&oldid=- (Version vom 5.6.2023)