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Markgraf Berthold, ein, nachdem er bereits unterwegs von dem Verluste Lucerias Kunde erhalten[1].

Darin verdient Jamsilla unbedenklich Glauben, dass die Nachricht von den jüngsten Ereignissen auf den Markgrafen einen niederschmetternden Eindruck machte[2]; der Hauptwaffenplatz in den Händen des Gegners, dazu der königliche Schatz, den er aus der Zeit der Regentschaft allein noch gerettet, auf den er bei dem Charakter des Sicilischen Kriegswesens vornehmlich seine Pläne aufgebaut[3], die Sarazenen und ein Theil der eigenen Landsleute, unter denen er noch soeben geweilt, die er gegen Manfred als Bundesgenossen des Papstes bearbeitet[4], wider ihn, den nunmehrigen Verbündeten derselben kirchlichen Macht, die eigene Umgebung nicht mehr verlässig[5], die einen, die Deutschen Söldner, weil sie sich von dem mittellos gewordenen Markgrafen abwenden[6], die anderen, die ritterlichen Lehensmannschaften des Königreiches, weil sie

  1. Jamsilla l. c. 533 A, B und nach ihm sämmtliche neueren Darstellungen lassen Berthold gleichzeitig mit seinem Bruder Otto, also am 2. November, an der Spitze der Vorhut in Foggia ankommen. Dagegen sprechen aber nicht bloss die päpstlichen Verbriefungen vom 3. November zu Neapel für Berthold und seinen Bruder Ludwig (R. 263, 264) – für Otto findet sich aus dieser Zeit keine –, Jamsilla kommt überdies mit sich selbst in Widerspruch; vorher (l. c. 532 B, C) berichtet er, Otto sei von Foggia her nach Luceria gekommen, ohne von der Festsetzung Manfred’s daselbst zu wissen, jetzt, Berthold hätte schon auf dem Wege nach Foggia davon Kenntniss erhalten. Diese beiden Nachrichten schliessen ein gleichzeitiges Eintreffen der Brüder aus.
  2. „Qui marchio veniens, cum sibi significatum fuisset in via principem esse Luceriae, conturbatus est nimis“, l. c. 533 B. Jamsilla (l. c.534 A, B) will wissen, der Markgraf hätte sogar Geschenke an Manfred nach Luceria gesandt.
  3. Bereits am 17. November zwingt Innocenz IV. die Geldverlegenheit, wieder mit England anzuknüpfen.
  4. Jamsilla l. c. 511 D.
  5. „Multi etiam de exercitu legati et marchionis audita liberalitate principis de exercitu ipso recedentes venere ad principem“, Jamsilla l. c. 533 D.
  6. Vgl. die Haltung der Deutschen Söldner gegenüber Manfred nach dem Staatsstreich, zu einer Zeit, da Berthold noch über den königlichen Schatz verfügte: „Milites Theutonici, quos princeps habebat, sine stipendiorum praestatione sub expectatione melioris eventus ultra retineri non poterant, cum praedictus marchio haberet totam cameram regis Conradi cunctasque ipsius gazas nec principi aliquid de eis mitteret“, Jamsilla l. c. 511 A. Vgl. auch 499 E.
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_247.jpg&oldid=- (Version vom 5.6.2023)