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die Herzogin-Witwe Agnes von Baiern, deren Tochter, die Königin-Witwe Elisabeth, und deren Söhne, die Herzoge Ludwig den Strengen und Heinrich XIII., ein, sie möchten mit ihm wegen Wahrung der Rechte des jungen Konradin in Unterhandlung treten[1]. Der Papst bezeichnet darin Konradin als König von Jerusalem und Herzog von Schwaben, erklärt sich bereit, die Rechte Konradin’s da, wo er sie besitzt, nicht bloss zu erhalten, sondern auch mit apostolischem Wohlwollen noch mehr zu erhöhen, erklärt sich bereit, die Vormundschaft Konradin’s zu übernehmen, mit anderen Worten, der Papst will auf das eingehen, was Konrad IV. als seinen letzten Willen geäussert[2]. Der Papst bezeichnet das Entgegenkommen der Curie als das Werk des Markgrafen Berthold und seiner Brüder[3], die sich der Kirche aus dem Grunde angeschlossen, um für die Erhöhung Konradin’s besser wirken zu können[4]. Auf ihre Bitten habe er den Bischof Heinrich von Chiemsee an den Baierischen Hof und an die Königin-Witwe mit diesbezüglichen Aufträgen zurückgeschickt. Er empfiehlt den Markgrafen Berthold als Vermittler[5].

  1. Quellen und Erörterungen z. Baier. G. V, Nr. 57, R. 270.
  2. Vgl. B.-F. 4632.
  3. „cum pro ipso apud sedem apostolicam sepius cum instantia intercesserint et frequenter exorent“.
  4. „qui hac de causa ecclesie adhesisse dinoscitur, ut eiusdem pueri exaltationem et promotionem possit inibi melius procurare“.
  5. „propter quod secure in hoc ipsius marchionis postulare potes auxilium tuamque sibi confidenter intentionem exprimere, quoniam et nos nostrum ei animum in hac parte fiducialiter reserabimus, cum satis nobis placeat, quantumcumque puerum ipsum diligat, quod sit in huiusmodi negotio mediator“. – Es ist mir unbegreiflich, wie Schirrmacher a. a. O. 116 (ihm scheint sich Riezler, Gesch. Baierns II, 103 anzuschliessen) zu dem Satze „non solum sua sibi iura, ubicumque hec habeat, integra et illesa conservare velimus, sed etiam etc.“ bemerken kann, Alexander IV. gehe einer Untersuchung über die Rechtlichkeit der Ansprüche Konradin’s auf das Königreich aus dem Wege. Eine Untersuchung, freilich weniger über die Ansprüche Konradin’s auf das Königreich im allgemeinen – eine stillschweigende Anerkennung dieser liegt schon in der päpstlichen Einladung – sondern mehr über die rechtliche Stellung des Königs daselbst wird ja eben mit den Verhandlungen angestrebt, zu denen der Papst einlädt. Ebensowenig kann ich mich Schirrmacher anschliessen, wenn er weiterfährt: „dass aber der Papst von der Wahrung der Rechte, wo Konrad solche nur habe, die auf das Königreich ausschloss, zeigte seine zu eben
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Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 254. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_254.jpg&oldid=- (Version vom 5.6.2023)