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Noch im Herbste 1255 geht eine Gesandtschaft Manfred’s an den päpstlichen Hof, um Ratification der Präliminarien von Foggia zu erwirken, die Boten des Regenten kehren aber unverrichteter

    Glauben an das zu nehmen sucht, wovon er eben erst Zeugniss abgelegt. Sehen wir weiter zu! Die Gesandtschaft Berthold’s an Manfred von Siponto aus scheint allgemein bekannt geworden zu sein, diese liess sich also von Jamsilla nicht mehr todtschweigen. Wie sucht er nun um diese Thatsache herumzukommen? Die Botschaft an Manfred sei nur erfolgt, damit der Markgraf ungestört (vielleicht noch unter fürstlichem Geleite?) mit seiner Mannschaft und seinen Vorräthen an dem Belagerungsheer Manfred’s vorüber nach Foggia hineingelangen könne. Das Versprechen, dem Legaten einen für Manfred vortheilhaften Vertrag abzuringen, sei Täuschung gewesen. Manfred muss natürlich bei dem Standpunkte Jamsilla’s einen abschlägigen Bescheid ertheilen. Nun lässt dieser den Markgrafen den Versuch machen, Manfred mit einer weiteren genialen List zu hintergehen, nämlich mit der Mittheilung, er werde nicht nach Foggia zurückkehren. Einige Tage später sei er dann „arglos“ („quadam securitate“) nach dieser Stadt aufgebrochen (l. c. 575 D–576 C). Halten wir den Markgrafen für so beschränkt, dass er mit solchen Mitteln nach Foggia zu gelangen glauben konnte ohne vorhergehende Sicherstellung Manfred’s? Und dann erst die Schilderung des Scheingefechtes! Dieses Zahlenverhältniss! Gerade der Uebereifer, mit dem der sonst Zahlenangaben meidende Jamsilla dem Glauben an einen Scheinangriff begegnen will, verräth ihn wiederum. Und selbst den Ernst des Gefechtes zugegeben, wie kann der flüchtende Markgraf an dem Belagerungsheer Manfred’s vorüber nach Foggia gelangen, wenn man ihm nicht absichtlich Einlass gewährt? Jamsilla verbindet endlich unmittelbar mit dem Vertrage von Foggia, in dem wir ein Werk Berthold’s erkannten, die Begnadigung des Markgrafen, eine Begnadigung, die er später rückgängig machen lässt, aber auf Grund einer Denunciation, nicht weil die Ratification des Vertrages vom Papste verweigert worden. Die Begnadigung war eben den Markgrafen schon vor dem Vertrage als Lohn für ihren Uebertritt zugesichert worden; nach Jamsilla ist sie allerdings in Nachahmung der „divina misericordia, quae nulli quantumcumque peccatori deest (!)“ erfolgt. Müsste nach all’ dem der Ernst der Verhandlungen Berthold’s mit Manfred zum mindesten einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit haben, so muss diese Wahrscheinlichkeit zur Sicherheit werden, wenn wir hören, dass der Papst selbst die Markgrafen vor aller Welt des Verraths zeiht. Das geschieht nicht bloss in dem bereits citirten Schreiben vom 18. September 1255 an den König von England, das geschieht auch in einer bis jetzt nicht verwertheten päpstlichen Urkunde von 1256 Juni 20 (M. G. SS. XXVIII, 361): „Predictus marchio (Bertholdus) et fratres sui multorum beneficiorum, que a nobis et ecclesia Romana receperunt, immemores existentes manifestam proditionem adversum nos et eandem ecclesiam et carissimum in Christo filium nostrum regem Anglie illustrem commiserunt in regno predicto Sicilie, propter quod omnibus beneficiis et

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 266. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_266.jpg&oldid=- (Version vom 5.6.2023)