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zu verneinen scheine. Demgegenüber ist schon darauf hingewiesen worden (Ficker, Entstehungszeit des Ssp. S. 106), wie fest sich im Kanzleigebrauch die Regel, die Fürsten in den Zeugenlisten nach geistlichem und weltlichem Stande zu sondern, ausgebildet hat. Ein Nichtabweichen von diesem Grundsatz in den wenigen Fällen, wo eine Wahl eine andere Ordnung vielleicht hätte nahe legen können, ist um so weniger auffällig, da ja der Vorrang der sieben Fürsten nur in einer Form sich äusserte, also noch wenig durchgreifend war. Die Glaubwürdigkeit der Marbacher Annalen über den Wahlact von 1237 ist mithin durchaus nicht anzufechten.

Ueber die Vollziehung der übrigen Wahlen während der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts liegen uns keine Berichte vor. Der Umstand indessen, dass sich in den Zeugenlisten der Urkunden vor Rudolf innerhalb der weltlichen Fürsten keine feste Rangordnung, geschweige denn ein Vorrang der späteren Kurfürsten findet (Tannert), und Ficker’s Beobachtung (fürstliche Willebriefe und Mitbesieglungen, Mitth. des Instituts für Oesterreich. G. III, 30), dass um jene Zeit unter der Auswahl von weltlichen Fürsten, welche Willebriefe ausstellen, sich nicht nur die späteren Kurfürsten befinden, zeigen, dass ein unbezweifelter Vorrang von vier weltlichen Fürsten vor den übrigen erst spät durchdrang. Erklärlich wird dies, wenn man bedenkt, wie wenig die meisten Wahlen jener Zeit der Ausbildung eines den Ansprüchen jener vier Fürsten entsprechenden Herkommens günstig waren, theils wegen schwachen Besuches, wie die Tage von 1208 (Ficker, Entstehungszeit des Ssp. S. 108; Reg. 240 d. 243; Waitz, Forschungen XIII), 1220 (Anwesenheit von Sachsen, Brandenburg und Böhmen unwahrscheinlich. F. R. 1102. 1103. 1109. 1115 f. 1125 f. 1128), 1246 (F. R. 4865 d) und 1247 (F. R. 4885 e), theils wegen innerer Wirren, wie die Doppelwahl von 1198.

Ergebniss der Untersuchung wäre mithin: nirgends werden die Angaben des Sachsenspiegels widerlegt; dagegen findet für das Jahr 1237 sein erster Satz volle, sein zweiter zum Theil Bestätigung.

Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 306. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_306.jpg&oldid=- (Version vom 7.6.2023)