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Tacitus, dass ausnahmsweise seitens eines princeps – und darauf liegt die Betonung, welche durch Voranstellung des Wortes princeps erreicht wird – unter gewissen Voraussetzungen auch ganz jungen Leuten solche Auszeichnung zu Theil wird. Wenn Halm zum Beweis für seine Ansicht Tacit. Hist. I, 52 anführt: Vitellio tres patris consulatus – – – imponere jam pridem imperatoris dignationem et auferre privati securitatem –, so weiss man in der That nicht recht, was er eigentlich damit beweisen will.

Insbesondere wegen des „etiam, sogar“ vor adolescentuli glaubt Scherer die active Bedeutung von dignatio verwerfen zu müssen. Dieses etiam ergebe, dass sonst die dignatio principis nur Erprobteren zu Theil werde, aber nicht Jünglingen. Daraus folge, dass hier unter dignatio nicht Wehrhaftmachung zu verstehen sei, da diese überhaupt nur bei Jünglingen vorkommen könne. Bei Aelteren und Erprobten könne demnach nie eine dignatio principis in solcher Auffassung in Frage kommen, da dieselben schon längst eben als Jünglinge wehrhaft gemacht worden seien[1].

Die Sache liegt aber etwas anders: Vorher ist gesagt, dass in der Regel die Wehrhaftmachung erfolgt bei dem juvenis quem civitas suffecturum probaverit. Darauf folgt, dass ausnahmsweise sogar ein adolescentulus, d. h. ein ganz junger Mann, wehrhaft gemacht werden kann. Das gibt guten Sinn und enthält keinen Widerspruch in sich.

Weiter, so behaupten Viele, stehe das Verbum assignare der activen Uebersetzung von dignatio hindernd entgegen. Denn wenn auch assignare im Deutschen bei gewissen Zusammensetzungen mit „verschaffen“ wiedergegeben werden könne, so sei es doch unzulässig, seine ursprüngliche Bedeutung „zuweisen, anweisen, zuordnen, zuertheilen“ ausser Acht zu lassen[2].

Doch in der eingeräumten Thatsache, dass assignare manchmal mit „verschaffen“ übersetzt werden kann, liegt schon zum Theil ein Hinweis darauf, dass die Grundbedeutung von assignare

  1. Scherer im Anzeiger für Deutsches Alterthum. Berlin 1878. (Cit. Anz.) Bd. 4 S. 92.
  2. Halm a. a. O. S. 4. – Richter a. a. O. S. 233 f. – Scherer, Anz. S. 94.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 326. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_326.jpg&oldid=- (Version vom 7.6.2023)