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XII. Einschaltungen, welche die Vorlage selbst in Klammern gibt, sind durch runde Klammern (), Einschaltungen des Herausgebers und Stellen, zu welchen eine redactionelle Bemerkung [dass sie von anderer Hand beigefügt, nachträglich gestrichen, abgeändert u. s. w. seien] nöthig ist, durch eckige Klammern [] zu bezeichnen. Unsichere Lesungen sind durch ein eingeklammertes Fragezeichen [?], befremdliche, aber gesicherte Ausdrücke durch ein eingeklammertes Ausrufungszeichen [!] bemerkbar zu machen.

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XIII. In Ziffern oder Zeichen geschrieben gewesene Stellen der Vorlagen können durch cursiven Druck gekennzeichnet werden; doch genügt es in der Regel, der Angabe des Fundortes u. s. w. den Vermerk: in, bezw. mit Ziffern – beizufügen.

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XIV. Die gebräuchlichen Anrede- und Schlussformeln sind nur in Kürze anzudeuten, falls nicht besondere Umstände ihre Mittheilung empfehlen.

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XV. Grosse Anfangsbuchstaben werden bei wörtlicher Wiedergabe angewendet beim Beginn eines Satzes, bei Eigennamen, bei den Siglen für Anrede- und Titelformen (E. Dt, V. M u. s. w., aber E. fl. Dt, V. M imp.) und in Briefen bei den auf den Angeredeten bezüglichen Fürwörtern. Bei von Eigennamen abgeleiteten Eigenschaftswörtern dürfte auch im Deutschen die Minuskel vorzuziehen sein.

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XVI. Abkürzungen sind im Druck nur für die Anredeformeln regelmässig zu verwenden, im übrigen aber womöglich ganz zu vermeiden und jedenfalls auf Titel und auf Wörter, welche entweder überhaupt oder in der betreffenden Veröffentlichung sehr häufig vorkommen, zu beschränken.

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XVII. Für Deutsche Actenstücke insbesondere gelten folgende Regeln: a) Bei eigenhändigen Briefen hervorragender Persönlichkeiten kann die Schreibweise der Vorlagen mit Ausnahme der Anwendung grosser Anfangsbuchstaben, wofür auch hier Satz XV gilt, beibehalten werden. Im übrigen wird sie in folgender Weise vereinfacht: Es wird nichts zugesetzt, und es wird an den Helllautern[1] nichts geändert, ausser dass auf die mundartliche Aussprache bezügliche Zeichen bei letzteren weggelassen werden; jede unserer Schreibweise nicht entsprechende Häufung von Mitlautern wird jener so viel wie möglich durch Weglassung von Mitlautern genähert; wo v oder w für u stehen, wird dieses gesetzt und umgekehrt; für y tritt ausser in Eigennamen und Wörtern Griechischen Ursprungs immer i ein; Eigennamen werden stets der Vorlage gemäss geschrieben, wenn nicht eine bestimmte Schreibweise zweifellos gesichert ist; Wortverbindungen, welche unserer heutigen Schreibweise nicht entsprechen, sind aufzulösen, dagegen getrennte Wörter, welche bei uns als zusammengesetztes Wort erscheinen, zu verbinden. b) Die Siglen für Titel und Anreden werden in der Weise gebildet, dass von dem dazu gehörenden Fürwort der erste, vom Titel selbst der erste und letzte Buchstabe gesetzt werden (E. Mt, I. Dt). Ausnahmen bilden E. W. für E. Würde und Würden und E. L. für E. Lieb und Liebden. Bei Titeln, welche den gleichen Anfangsbuchstaben besitzen, wird die Regel für den höchsten angewendet, für die anderen aber ausser dem ersten und letzten Buchstaben noch der zweite und nöthigen Falls auch der dritte oder, wenn dieser mit dem zweiten gleichlautet, der vierte Mitlauter des Wortes gesetzt (Ht = Heiligkeit, Hht = Hoheit, Hrl = Herrlichkeit, Hrscht = Herrschaft, Hochmögten = Hochmögenheiten). c) Für die Bildung anderer Siglen und für Abkürzungen gelten folgende Regeln: Bei Wörtern, welche mit Helllautern oder einem Mitlauter beginnen, wird der erste Buchstabe gesetzt; bei Wörtern, welche mit zwei

  1. D. h. nicht etwa helllautende Selbstlauter, sondern Selbstlauter überhaupt – zu deutsch: Vocale. (Anm. d. Red.)
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Freiburg i. Br.: Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr, 1895, Seite 368. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_DZfG_1895_12_368.jpg&oldid=- (Version vom 29.5.2023)