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geschlossene Städte hineintreibe, entrichtet werden müsse, ohne dass freilich die Liberalen gegen eine solche Ausbeutung des Bauern, da der Ertrag in ihren eigenen Säckel fliesse, aufträten. Erst protestantische Schriftsteller hätten in ihrem Hass gegen das katholische Mittelalter über jene liebenswürdige kleine Sportel das Lügengewebe eines angeblichen Jus primae noctis, das in Frankreich Droit de culage, in Italien Cazzaggio genannt wurde, zu spinnen versucht. Der Oheim, der Severin verehrt, hat ihm auf dem Schlosse Gastfreundschaft angeboten, damit er in der ländlichen Abgeschiedenheit und unterstützt durch die reichhaltige Bibliothek über diesen Gegenstand, die der Oheim gesammelt hat, dieses Werk zur grösseren Ehre des Mittelalters vollende. Die Arbeit beschäftigt die Beiden so sehr, dass sie von nichts anderem sprechen, als von diesem anregenden Thema, und da ich Zeuge von diesen wissenschaftlichen Unterredungen bin, habe ich bereits, wie du aus dem, was ich dir geschrieben schon entnommen haben wirst, sehr gelehrte Fachkenntnisse mir erworben, mit denen ich im

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Daniel Spitzer: Das Herrenrecht. L. Rosner, Wien 1877, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Das_Herrenrecht_Spitzer_Daniel.djvu/24&oldid=- (Version vom 31.7.2018)