Hat Käyser Ludovicus Pius gestifftet:
vnd Käyser Henrich der Ander
stattlich begabet / ligt in Nider-Hessen.
Landgraff Philips in Hessen machte solches /
sampt dem Nonnen-Closter Wetten An.
1531. zu einem Adelichen Stiff / also daß
die arme Adeliche Jungfrauen darauß
mit einer Brautgab begnadigt würden.
Dieses Frey-Weltlich Jungfr. Stifft /
darzu ein Ampt gehörig ist / ligt nicht weit
von Cassel. Hat sonderbare Inspectores,
Ober-Vorsteher genannt / die Fürsten zu
Hessen aber / Cassel- vnd Darmstattischer
Lini / haben die Direction, als LandsFürsten.
Es ist in diesem Closter Obern-Kauffungen (dabey ein grosses Dorff /) so an Gebäuen ziemblich verfallen / noch vberig ein sehr schöne hohe Kirche / deren gleichen / ausser der Casselischen / oder Hirschfeldischen / nicht viel im Lande seyn sollen. Vnd stehet dieses Closter der Ritterschafft deß Nider-Fürstenthumbs Hessen zu / darauß jegliche Adeliche Jungfraw / so verheuratet wird / ein hundert Goldgülden / zum Brautschatz / fallen hat; wie ich / in einer Verzeichnuß gelesen P. Matthaeus Raderus, vol. 3. Bavariae Sanctae, pag. 202. nennet diesen Ort / auff Lateinisch / Capungum, Cafungum, vnd ein Oppidum, vnd sagt / daß die Heilige Kunigund / Käyser Heinrichs deß Andern Gemahlin / an diesem Orth / so auff die tausendt Schritt von Cassel gelegen seye / dz Jungfrawen Closter gestifftet habe / vnd daß Sie deß Jahrs 1040. allda gestorben. Sonsten findet sich / daß dieses Closter / zum Reich. 1. zu Roß / vnd 10. zu Fuß / Monatlich / vnd zum Cammergericht / Jährlich 30. fl. geben habe; vnnd daß es der exemption halber / noch Anno 1602. in Camera strittig gewesen; weiln solches Stifft sine onere eximirt wurde.
Wird von etlichen Költerspach genant /
ist ein fein erbautes / doch bey diesen
langwürigen Kriegs-Zeiten nicht wenig
verheertes Schloß / neben dem auch also
genannten Flecken am Mäyn gelegen / ein
halbe Meyl vnder Höchst / jenseit / vnd
anderthalb Meyl vnter der Statt
Franckfurt an einem Ecke der Drey-Eyche / so
ein Theil von der Wetteraw ist / vnnd ist
das Schloß in Vor-Jahren von den
Grafen von Isenburg erbawt / Schloß vnnd
Ampt Kelsterbach aber ins gesampt von
Graff Henrichen zu Isenburg / an Herrn
Landgraff Ludwigen zu Hessen
Darmstatt / im Jahr 1600. verkaufft / vnnd als
darüber/ wie auch forters / auß verschiedenen
andern Vrsachen zwischen Hessen vnd
Isenburg sich nicht geringe Strittigkeiten
vnnd Rechtfertigungen erhoben / vnnd
lang erstreckte Jahr gewehret / ist endlich
auf deß hochlöblichsten Churfürstlichen
Collegij / vnnd deß Graffenstands
Interposition ein gütlicher Vergleich / zwischen
Herrn Landgraf Georgen zu Hessen eins /
vnnd allen Grafen zu Ysenburg andern
Theils getroffen / von der Käys. Mayest.
confirmrt / vnd vnter anderm nicht allein
diese / wegen Kelsterbach entstandene /
sondern auch alle andere Strittigkeiten
gütlich vnd gäntzlich hingelegt vnd verglichen
worden / also daß Kelsterbach nunmehr
vnstrittig Hessen-Darmstatt zugehört.
Vnfern davon eine halbe Meyl oberhalb
Franckfurt ligt der Flecken Offenbach an dem
Mayn / sampt dem Schloß / gleiches
Namens: Gehört den Herren Grafen von
Ysenburg zu.
Eine Statt im Obern Fürstenthumb
Hessen / an der Ohm / nechst der
Mäyntzischen Statt Amöneburg / ins gemein
Amelburg / vnd Omenburg / in einem ebenen
Felde / gelegen / so an einem lustigen
fruchtbaren Ort erbauet ist. Den Namen soll
sie haben von den Hainen / so Lateinisch
Luci genannt werden / da erstlich der
Heidnischen Götter Anbetung gewesen / vnnd
nachmahls ist zugeeignet worden S.
Michael vnnd S. Jacob / wie gedencket H.
Kornman in Templ. Natur. pag. 204.
An. 1412. hat sie Graf Heinrich zu Waldeck
vberfallen / geplündert / vnnd biß auff
zwey Häuser außgebrannt. In diesem
Teutschen verderblichen Krieg hat sie /
wegen der nechsten Nachbarschafft / auch nit
Seyden gesponnen / sondern die Kriegslast
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_142.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)