Rüsselsheim / ein Fürstlich Darmbsttatisch
Schloß vnd Vestung mit Wällen /
Graben vnd vier Rundeln / starck
versehen. Ligt am Vfer deß Mayns / ein Meyl
wegs oberhalb Mäyntz / an einem sehr
lustigen fruchtbaren Orth. Im Jahr 1521.
wurde Landgraff Philipps zu Hessen / vom
Käyser Carolo V. belehnet / mit dem
Burgerlichen Baw / vnnd dem Statt-Gericht
allhier. Item mit der Freyheit / daß er vnnd
seine Erben eygen Gewächs / auch was sie
zu ihrem Baw bedörfften / den Rhein auff
vnnd ab Zollfrey führen möchten / bey Poen
zwey hundert Marck Goldes / denen
vnsaumlich zu erlegen / so ihnen deßwegen eintrag
thun wolten. Im Jahr 1560. ist diese
Vestung besser fortificirt / die Mawer
auffgeführt / die Schor darumb her erhöhet / vnd
Wall vnd Graben renovirt: Auch A. 1645.
viel daran verbessert worden.
Ligt am Fluß Kintz / das gedachter
Brouverus 2. Antiquitat. Fuldens. 11. pag.
147. Kincigam nennet: Von welchem Orth
er schreibet / daß er vor Zeiten Salchemünster
vnnd S. Petri in Salis Monasterium,
in einem lustigen Thal / auß den vhrältisten
Gütern deß Stiffts Fulda entsprungen /
gelegen / genannt worden / Aber zu seiner
Zeit vmbs Jahr 1612. kaum zween Priester
habe erhalten können. Vnnd im 4. Buch
am 323. Blat / schreibet er / daß Abbt
Henricus VI. zu Fuld / der Anno 1353.
gestorben / dieses Salis Monasterium, oder Sal.
Münster / mit Thoren / Mawren / vnd dem
Stattrecht / begabet habe. Daß solcher
Flecken von Henrico von Hohenburg / sonst
Fingerhut genandt / seye zu einem
Stättlein gemacht / bezeugt auch Val. Müntzer
in seiner Chronic fol. 150. b.
Deß Jahrs 1647. wurden die Hessisch-Darmstättische / allhie / durch den Schwedischen General von Königsmarck / vberfallen / vnd Graff Sigfrid von Hohenlohe / sampt dem gantzen Gräflich Nassawischen Regiments Stab / gefangen.
Diß Hauß / ein Meyl wegs von Cassel /
ist A. 1374. von LandGraff Herman wider
Hertzog Otten von Braunschweig / erbauwet
worden. Dieser Hertzog Otto / der
Malus, richtet ein Gesellschafft auff / die
Sterner Gesellschaft genannt / die hatten alle
Stern an ihren Röcken / die thäten
Land-Graff Hermann grossen Schaden / vnnd
baweten zu Trotz ein Schloß / den
Sichelstein genannt / sagten / sie wolten drauff
einschneiden / was Landgraff Henrich vnd
Landgraff Ludwig außgeseet hetten. Dargegen
von dem Landgraffen Hermann der
Sensenstein gebawet / welches anjetzo denen von
Weihen zuständig ist. Ist verfallen / vnnd
nur ein Meyerhoff alldar.
Oder Slitz / Slitissa, ein Stättlein in
dem Rachen der Gebürg / nicht weit vom
Fluß Fulda / gelegen / dessen Herren /
gleiches Nahmens / das Lehen von dem Stifft
Fulda tragen: wiewol sie nicht deß Abbts
Religion seynd / sondern als Nobiles
immediati deß Reichs / vermög deß Religion-Friedens /
das Exercitium Religionis frey
haben. Die Kirch allhie ist in der Ehr S.
Margarethae eingeweyhet worden / wie
beym Brouvero 2. Antiquitat. Fuld. 12.
pag. 151. stehet: Anno DCCCXII.
dedicata est Ecclesia in Slitisse, rogatu
Baugolphi (Abbatis) à Richolpho
venerabili Archiepiscopo Moguntiacensis
Ecclesiae, XII. Kal. Oct. in honorem
S. Margarethae Virginis.
Ein Stättlein vnnd vornehmes Closter /
so Solitariense Coenobium genannt
wird / gleich an den Fuldischen Grentzen /
aber in der Herrn Graffen von Hanaw
Gebiet / vnnd Würtzburgischen Dioecesi,
gelegen; In Vorzeiten ist solch Closter in
eine Schul verwandelt / vnnd der Reformirten
Religion gewesen; vnnd gleichwol hat
der Vorsteher desselben den Nahmen eines
Abbts / vnnd wann er gestorben / seine
Begräbnuß in der Closters Kirchen / vnder
den andern Aebbten gehabt; welches aber
dem Jesuiten Christophoro Brouvero
lib. 2. Antiquitat. Fuldens. cap. 10. pag.
145. gar nicht gefallen thut: Daselbst er
auch wider Thuanum schreibet / welcher
sage / dz Petrus Lotichius zu Schlüchter /
Matthäus Merian: Topographia Hassiae. Frankfurt am Mayn: Matthäus Merians Erben, 1655, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Merian_Hassiae_176.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)