Seite:De Von Frauen und Kindern (Tschechow).djvu/211

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

„Als Besitzerin dieser Fabrik und reiche Erbin sind Sie unzufrieden, glauben nicht an Ihr Recht und können deshalb nicht schlafen. Das ist natürlich besser, als wenn Sie zufrieden wären, ruhig schliefen und glaubten, daß alles in Ordnung sei. Ihre Schlaflosigkeit ist ehrenvoll; in jedem Falle ist sie ein gutes Zeichen. Bei unsern Eltern wäre so ein Gespräch, wie wir es jetzt führen, undenkbar: nachts sprachen sie nicht, sondern schliefen fest. Doch wir schlafen schlecht, verzehren uns in Unruhe und quälen uns immer mit der Frage, ob wir Recht oder Unrecht haben. Für unsere Kinder und Enkel wird aber diese Frage – ob sie Recht haben oder nicht – schon gelöst sein. Sie werden alles besser überblicken können als wir. Das Leben wird erst in fünfzig Jahren schön sein; schade, daß wir es nicht mehr erleben. Es wäre doch interessant, einen Blick darauf zu werfen.“

„Was werden denn die Kinder und die Enkel tun?“ fragte Lisa.

„Ich weiß nicht… Wahrscheinlich werden sie alles im Stich lassen und weggehen.“

„Wohin werden sie gehen?“

„Wohin? … Wohin Sie wollen,“ sagte Koroljow und lachte. „Gibt es denn wenig Orte, an die sich ein guter, kluger Mensch zurückziehen kann?!“

Er sah nach der Uhr.

„Die Sonne ist aufgegangen,“ sagte er. „Es ist für Sie Zeit zu schlafen. Ziehen Sie sich aus und schlafen Sie wohl. Ich freue mich sehr, Sie kennen gelernt zu haben,“ fuhr er fort, ihr die Hand drückend. „Sie sind ein lieber, interessanter Mensch. Gute Nacht!“

Er ging auf sein Zimmer und legte sich schlafen.

Am nächsten Morgen, als der Wagen für ihn bereitstand,

Empfohlene Zitierweise:
Anton Pawlowitsch Tschechow: Von Frauen und Kindern. Musarion, München 1920, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_Von_Frauen_und_Kindern_(Tschechow).djvu/211&oldid=- (Version vom 31.7.2018)