Seite:De merian Westphaliae 023.jpg

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Statt erbawet / ist / vnd einen guten Port hat) Lera / Oldersheim / Mariaehafen: Item / viel Schlösser / vnd sonderlich / das sehr veste Schloß Orten: Item / Stickhusen / Frieburg / Gret / vnd andere Schlösser mehr / so zum Theil den Graffen von Ost-Frießland / zum Theil denen von Adel / so vnter ihnen / gehörig seyn. So zehlet man auff die dreyssig Klöster in diesem Land / darunter das Veldensische nicht weit von Jevern gelegen ist. Der Dörffer seyn sehr viel. Vnd wo der obgemelte Meerbusem Dollert jetzt ist / da seyn vor Zeiten die schönste Felder / Kirchen / Dörffer / vnd Meyerhöff / vnnd nicht weniger / als zwey vnd dreyssig Dörffer / vnnd auch die Statt Torumum, wie ingleichem der reiche stattliche Fleck Reiderwolda / darinn zwo Kirchen / gewesen. Man hat gleichwol vor wenig Jahren / durch newe Dämm / Ihme wider etlich Land benommen / vnnd erobert; wie man dann mit den Dämmen / weil das Land viel Wasser / da viel zuthun hat.

Die Religion belangende / so wird an deß Graffen Hoff die Augspurgische Confession / vnnd auch auff dem Lande zum Theil / getrieben: Die vbrige Ort seyn der Calvinischen zugethan / (wiewol auch etliche der Römisch-Catholischen / vnd anderer Religionen im Lande seyn mögen. Wie es dann zu Embden viel Widertäuffer geben: Vnd im Hoffgericht der Zeit / nur noch ein Lutheraner sitzen solle.) Die Stände dieses fruchtbaren vnnd glückseligen Frießlands / seyn der Zeit / nach Abschaffung der Prälaten / der Adel / die Stätte / vnnd das Bawersvolck. Zu Aurich mitten im Lande / ist das gedachte Hoffgericht / in welchem / auß deß Landes Adel / Drey / vnd Sechs Juristen / so von den Ständen besoldet werden / sitzen / deren Präsident Einer von Adel / vnd dessen Statthalter (so sonders zweiffels / der Cantzler / wie er von andern genannt / seyn wird) ein Jurist ist. Vnd muß besagter Präsident / mit zweyen andern / stäts dem Hoffgericht abwarten / ausser der Zeit / wann man nicht Gericht helt: Die vbrige kommen jährlich vier mal dahin. Es gelangen hieher alle Bürgerliche Sachen / durch Appellation / welche vber fünfftzig Gülden sich belauffen. Vnd hat dieses Hoffgericht auch die Bottmässigkeit nicht allein vber deß Graffen Diener / sondern auch ber den Graffen selbsten. Sie erkennen auch in peinlichen Sachen / wann etwan die Innwohner dieses Lands ihnen hierinnen vngütlich geschehen zuseyn / vermeynen. Es ist aber verbotten / daß in dem ersten / andern / vnd dritten Grad / Befreunde / oder Verschwägerte / in diesem Gericht seyn mögen. Vnd wer auch solches für argwöhnisch helt / deme ist zugelassen / daß / nach vollführter Handlung / er alle die Acta auff eine hohe Schul schicken kan. Vnd wann er mit dem / was daselbst von den Juristen geschlossen wird / nicht zufrieden / so mag er an das Cammergericht zu Speyer / oder den Keyserlichen Hoffraht / appellieren. Es vbet aber dieses Gericht seine Bottmässigkeit im Namen deß Graffen / der ihme auch hierzu die Vollmacht gibet: Vnd weiln er in solchem Kläger / vnd Beklagter wird / so helt er stäts darbey einen Procuratorem generalem. Vnd wann er dem Außspruch dieser Hoffrichter nicht nachgelebet / noch von ihrem Vrtheil an den Keyser / oder das Cammergericht / appelliert: So bringen sie / wann der Graff drey mal ermahnet worden / es an die sämptliche Stände / nämlich / den Adel / die drey Stätte / Embden / Norden / vnd Aurich / (dann die andere drey / als Esens / Jevern vnd Witmund / nicht vnter die Stände gerechnet werden /) vnnd die Bawerschafft / so in sieben Vogteyen eingetheilet ist / vnd darunter auch die obernante schöne Marckflecke verstanden werden / vnnd begehren von ihnen Hülff.

Die Landtäge setzet auch besagter Graff an / vnnd was der Adel / die drey Stätt / vnd die Bawerschafft einmühtig beschliessen / darauff muß er sein Decret formieren / darff auch nichts ändern. Vnd haben diese drey Stände ihren Rentkasten / oder Einnehmer Ampt / zu Embden / vnd sechs Vorgesetzte / einen Rentmeister / vnd Schreiber darzu. Wann man keinen vollkommenen Landtag halten wil / so kommen bißweilen allein dieselbige Sechs / mit den Deputierten der drey Stände zu Embden zusammen. Wie dieses obgedachter Ubbo Emmius, in diesem Lande gebohren / vnd der hohen Schul zu Gröningen im Frießland erster Rector, so Anno 1625. den 9. Decembris, gestorben / de Statu Reipubl. et Ecclesiae, in Frisia Orientali, schreibet: Bey welchem auch von dem Herkommen der Graffen von Ost-Frießland / vnnd Rietburg / Herrn zu Esens / Stedesdorp / vnnd Witmunde / in seinen Büchern / so er vom Frießland / vnnd Frießländischen Sachen gemacht / vnnd beysammen in folio gedruckt seyn: Item / Hermann Hamelmann in der Oldenburgischen Chronic / zulesen.

Der jetzt regierende Graff / Herr Vlrich / hat etliche junge Herren / deren der ältiste Enno Ludwig / ins Graffenhaag im Holland aufferzogen wird / als deme deß Printz Heinrich-Friderichen von Oranien Fräwlein Tochter / Henrica-Catharina, den 28. Decembris Anno 1641. als Er neun / vnd Sie sieben Jahr alt gewesen / zur Ehe versprochen ist. Vnd so viel von der vielernanten schönsten / vnd glückseligsten Statt / vnter allen Friesischen / wie sie genannt wird / nämlich / Embden / vnnd auch dem Embderland / oder dem / so genannten Ost-Frießland selbsten / welches in deß Bischoffs von Münster Geistlicher Jurisdiction gelegen: Vnd zu solchem der König in Hispanien / wie auß dem Anno 1598. zwischen Franckreich / vnd Spanien zu Vervins auffgerichten Vertrag / vnd desselben 34. Articul zusehen / ein Recht suchet: Wie dann Graff Edsardus von Ost-Frießland / als er vom Keyser Maximiliano I. in die Acht gethan / von dem Hertzog Geörgen zu Sachsen / vnnd andern Conföderierten Fürsten / vnnd Graffen / vberzogen / vnnd fast vmb sein gantzes Land gebracht worden / seinem / deß Keysers / Enick-Sohn / Carolo König in Spanien / als einem Graffen von Holland / seine Graffschafft zu Lehen auffgetragen / vnnd durch

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Matthäus Merian: Topographia Westphaliae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:De_merian_Westphaliae_023.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)