Pfründen hat, eine zu nehmen, und damit einen andern Priester, der keine Pfründe hat, zu versehen.
Achtens, Vogeln, Fischen, Holz und Wald frei und allgemein zu machen.
Neuntens, alle unbillige Steuern und Zölle abzuthun.
Zehntens, einen beständigen Frieden in der ganzen Christenheit zu bewirken, und alle, welche sich dawider setzen zu erschlagen; dem aber, der je zu kriegen Lust hätte, Geld zu geben und ihn an die Türken und Ungläubigen zu schicken.
Elftens, Jeden, der dem Bund zufalle, mit Leib und Gut zu sichern, wer sich ihm widersetzte, zu strafen, nämlich zu erschlagen.
Zwölftens, Kaiserlicher Majestät, sobald der Haufe zusammenkommt, der gemeinen Gesellschaft Vorhaben zuzuschreiben, und sofern ihre Majestät den Bund nicht annehmen würde, zu den Schweizern zu rücken.[1]
Die weitere Sorge des Hauptes der Verschwörung gieng nun dahin, sich unter Zustimmung seiner nächsten Umgebung des Oberbefehls zu versichern, und einige andere Aemter für die Zukunft besetzen zu lassen.
Joß Fritz wurde daher in einer besondern nächtlichen Versammlung auf der Hartmatte als Hauptmann des Bundschuhes erwählt, und ihm Jacob Hauser ein schöner junger Mann, als Fähndrich zugeordnet. Vergebens suchte sich dieser des Amtes zu entschlagen, da er der Geschäfte eines Fähndrichs kein Wissen trage, dazu unbekleidet sei, und kein Vermögen besitze, sich besser zu kleiden; man entgegnete ihm, sobald der Handel angehe, werde er bekleidet werden, und ließ
- ↑ Beil. Nro. 2. 6. besonders 16. 17. etc. etc.
Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 14. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/20&oldid=- (Version vom 8.12.2022)