Bühl nicht anders zu geben haben, als wie vor Jahren: nämlich vom Fuder 5 Pfenninge, da man jetzt 6 Plappart gebe. Und so einer einen Vierling oder etwas Wein in das Ried führe, um ihn in seinem Hause zu trinken, davon soll er eben so wenig Zoll geben, als von der Frucht, die er aus dem Ried führe, um sie im Herbst durch Wein zu entgelten.
Fünftens, wolle man den Futter-Haber ringern, und fernerhin nicht mehr so viel geben als bisher.
Sechstens, soll das Rüggericht nicht so scharf seyn; namentlich ein guter Nachbar den andern in brüchigen Händeln nicht mehr also angeben müssen, wie bisher.
Siebentens, sollen die Gültbriefe, deren Zinse dem Hauptgut gleichgekommen, abgethan seyn.
Achtens, wollen sie nicht mehr im Graben frohnen; es sei denn, man überlasse ihnen die Weide darin um den Zins, der jetzt davon fällt.
Noch mehr verfehlte sich Gugel-Bastian durch seine von ihm selbst gestandene Versuche, einen armen Konrad zu bewerkstelligen.
Er hatte hiezu eine abgelegene Stelle am sogenannten Hessenbach gewählt, und daselbst seine Genossen auf den ersten Sonntag nach Pfingsten gegen Einbruch der Nacht versammelt. Voll Selbstvertrauen und blinder Zuversicht, daß ihm sein Unternehmen nicht mißlingen könne, trat er hier auf, und begann mit den Worten: „Plan ihr Gesellen; ihr habt gesehen und gehört, wie ich mit dem Vogt geredet, nun will ich der arme Kuntz (Konrad) seyn!“
Darauf zog er einen Ring, und begerte von den Anwesenden, jeder solle ihm die Treue geben, mit ihm zu genesen und zu sterben; dann wollten sie die neuen Ordnungen und das Rüggericht aufheben, und auch
Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/41&oldid=- (Version vom 31.7.2018)