unsern Herrn und Fründen, dem innern Regiment zu Inspruck Geschriften zukommen, unter anderm die Bundschuher und derselben Anhänger und Verwandten Handlung berürend. Welcher halber die Notdurft erfordert, die Euch und Andern, so wir auch beschriben haben, fürzuhalten, und darüber zu ratschlagen, wie und in was Gestalt mit denselben Buntschuhern, ihren Anhängern und Verwandten zu Straff des Uebels fürter gehandelt werden soll. Demnach erfordern wir Euch in Namen der keyserl. Majest., daß Ihr uff Sonntag schieristkünftig erster Tagzit euer Ratsbotschaft allhie zu Ensisheim haben, obgemelter Sachen halber zu ratschlagen, und das nit lassen. Das wollen wir uns also gewißlich zu Euch versehen. Datum den 9. Tag Decembris Anno 13.
- Statthalter Regenten und Rat
- in obern Elsaß
- Den ersamen wysen, Burgermeister und Rat zu Fryburg im Brisgau, unsern besondern lieben und guten Fründen.
Maximilian von Gots Gnaden Römischer Kayser etc.
Erbern weisen besonder lieben und getrewen. Wir haben mehrmals vernommen ewern getrewen Vleiß, tapfer Einsehung und Handlung, so ihr in dem boshafftigen und mutwilligen Handel, Empörung und Aufwerffung des Bundschuechs, zu Ertrennung und Vertilgkung desselben, fürkert, getan und gehebt; desgleichen etlich so desselben Handels halben verdacht und schuldig geweßt, fengklich angenommen und gestrafft: wie Euch auch die ganntz Gemein unser Stat Freiburg zu Abstellung und Zertrennung desselben Handels so trostlich zugesetzt und Beystand getan habe.
Heinrich Schreiber: Der Bundschuh zu Lehen im Breisgau. Freiburg im Breisgau, 1824, Seite 93. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Bundschuh_zu_Lehen_im_Breisgau.djvu/99&oldid=- (Version vom 31.7.2018)