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Curt Drechsler-Melschesni: Der Detektiv der Zukunft

Für einen Privatdetektiv eröffnen sich dadurch selbst bei bescheidenen Forderungen im Verhältnis zu dem nicht okkult geschulten Detektiv geradezu glänzende Verdienstmöglichkeiten.

In welcher Weise die Polizei, wenn sie sich dieser Methode bedient, ihr Personal und ihren sonstigen Apparat einschränken müßte, kann man sich wohl denken.


Die Aussichten für die Rechtsanwälte.

Arme, bedauernswerte Kaste! Für Euch bleibt nicht mehr viel zu tun übrig. Wenn schon dem Detektiv oder Polizeibeamten die Beweggründe für die Tat bekannt sind und vom Gerichte noch einmal bestätigt werden, erübrigt es sich vollständig, Verteidigungsreden zu halten. Denn ich glaube nicht, daß es nötig sein würde, einen Menschen, der von den schwärzesten Beweggründen geleitet wurde, noch zu verteidigen. Da aber, wo die Zubilligung mildernder Umstände angebracht sein würde, erübrigt es sich für den Rechtsanwalt, die Gründe zu suchen, weil sie schon bekannt sind.

So leid es mir tut, daß durch die Verwirklichung meines Vorschlages ein Berufsstand Schaden leiden muß, kann ich doch im Interesse der Sache daran nichts ändern.

Ob sich für die Tätigkeit der Rechtsanwälte vielleicht nicht doch noch Nutzen aus der Anwendung okkulter Wissenschaften ziehen läßt, soll einstweilen noch gar nicht verneint werden. Es ergeben sich manchmal aus neuen Umwälzungen Möglichkeiten und Notwendigkeiten, an die man erst nicht gedacht hat.

Empfohlene Zitierweise:
Curt Drechsler-Melschesni: Der Detektiv der Zukunft. Mondo-Verlag, Dresden-N., am Neustädter Markt, Dresden 1919, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Detektiv_der_Zukunft_41.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)