Seite:Der Fall Buschoff.djvu/41

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noch, die Kurie antwortete darauf mit dem Neudruck der Dissertazione apologetica sub marterio del B. Simone da Trento 1747, der Civilta Cattolica-Artikel von 1881/82, der Denkschriften von Morero, Riccio, da Spina, Canisio, welche damals, wie das eine uns vorliegende jüdische Fachzeitschrift festgestellt hat, in einer vatikanischen Druckerei erschienen. Wenig später wurde dann in Prato eine Neuausgabe bewirkt, welche indessen nur zu bald von den Juden aufgekauft und vernichtet wurde.

Der Fall des Rabbinatskandidaten Bernstein, welcher Christenknaben gegen Entgelt Blut abzapfte und sie nachher geschlechtlich mißhandelte, ist, abgesehen von Sturz und Corfu, der jüngste Beweis dafür, daß Christenblut in den jüdischen Geheimgesetzen noch eine Rolle spielt. Was thut es, daß jüdische Irrenärzte den Verurteilten nachher für geisteskrank erklärten? Schneidet sich Sem etwa jemals die eigene Hakennase ab? Wo ganz Israel mit seinen Milliardenschätzen das dringende Interesse hat, solche Vorkommnisse um jeden Preis zu vertuschen, da kann eine Entgleisung des Prozesses gewiß nicht befremden. In der Sturzer Affaire plaidierte Staatsanwalt Schlingmann, Bruder des Redakteurs des R(uben) Moses’schen Berliner Tagesblattes zu gunsten der Synagoge und in Breslau sprangen semitische Psychiatriker auf die Bresche. Man weiß ja, wie es gemacht wird, sobald es gilt, Israel den Rücken zu decken. Eine umfassende Abhandlung über jüdische Ritualverbrechen enthält übrigens das bekannte Kompendium von „Carl Paasch, Eine jüdisch-deutsche Gesandtschaft in China“, aus dem der freundliche Leser sich sicher unterrichten mag.

Nachdem bewiesen worden, daß solche Frevel wirklich vorkommen, fragt es sich, ob Buschoff den Knaben Jean Hegemann, an dessen jugendfrischem Aussehen sich seine Ehefrau vorher wiederholt vor Zeugen geweidet, zu Schächtzwecken ermordet hat? Schon der Stand des Verfassers verhindert in diesem Falle eine abschließende, vielleicht voreilige Entscheidung. Es bleibt jedem Unbefangenen selbst überlassen, sich über diesen Kardinalpunkt ein Urteil zu bilden. Das übrige ist Sache der Geschworenen, vor deren Forum

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Heinrich Oberwinder: Untersuchung über den Xantener Knabenmord. Vaterländische Verlagsanstalt, Berlin 1892, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Fall_Buschoff.djvu/41&oldid=- (Version vom 31.7.2018)