hätte stören können“ und festgestellt, daß diese Armenier (im Gegensatz zur Behauptung der Ententeregierungen) „keinerlei Maßregeln der Kaiserlichen Behörden unterworfen“ worden seien. Das Letztere hatte die Note der „Agence Havas“ eigentlich nicht gesagt. Sie hatte nur gesagt, daß die türkische und kurdische Bevölkerung Armeniens um die Mitte des April unter Duldung und oft mit Unterstützung der osmanischen Behörden Massenmorde begangen habe, was für gewisse Gebiete der Wilajets Wan und Erzerum zutrifft. Zur Zeit der Abfassung der Note (4. Juni) war aber die Gesamtdeportation bereits beschlossen und in Cilicien schon ausgeführt worden. Stellen wir fest, was die türkische Regierung den Ententeregierungen vorwirft.
Es sind zunächst allgemeine Beschuldigungen: 1. „Daß die Beauftragten des Dreiverbandes, insbesondere diejenigen Rußlands und Englands jede Gelegenheit benützen, die armenische Bevölkerung zum Aufruhr gegen die kaiserliche Regierung anzustiften.“
Diese allgemeine Beschuldigung wird folgendermaßen spezifiziert:
Johannes Lepsius: Der Todesgang des armenischen Volkes. Tempelverlag, Potsdam 1919, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Todesgang_des_armenischen_Volkes.pdf/236&oldid=- (Version vom 31.7.2018)