Seite:Der Verkehr in der Guten Gesellschaft.pdf/170

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

und eine abgetragene Halsbinde, kostbare Hemdenknöpfchen und ein nicht mehr sauberer Einsatz, eine protzige goldene Uhrkette und eine glänzende Weste. Trägt man einmal Ringe oder sonstige Schmuckgegenstände, so muß man sie auch immer an sich haben; unmännlich ist es, sich mit dergleichen zu besonderen Gelegenheiten zu schmücken, ganz abgesehen davon, daß andre meistens auch gleich bemerken, wenn jemand nicht die Gewohnheit hat, so „fein“ auszusehen. Mit Ringen, wohlgepflegten weißen Händen u. s. w. zu kokettieren, ist unschön und lächerlich.

Damit soll aber wieder nicht gesagt sein, daß man nicht sogar die Verpflichtung hat, will man in der Gesellschaft verkehren, auch dafür zu sorgen, daß man bei andern durch gar zu große Vernachlässigung seines äußeren Menschen nicht Ärgernis erregt. Dazu gehört, daß man stets gut frisiert erscheint und nicht etwa mit einer Mähne herumgeht, die genial aussehen soll, aber viel eher an das Bild des unverwüstlichen Struwwelpeters erinnert. Wer von der Natur nicht mit guten Zähnen begabt ist, muß wenigstens bemüht sein, daß dieselben stets sauber sind, und wem etwa vorn im Mund welche fehlen oder zerbrochen sind, der lasse sich lieber ein Gebiß

Empfohlene Zitierweise:
Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 160. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/170&oldid=- (Version vom 31.7.2018)