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Standesbesuche könnte man am besten solche Besuche nennen, die weder dem Besuchenden noch dem Besuchten Freude machen und lediglich eine hergebrachte Höflichkeitsform sind. Der Beamte hat seinem Chef von Zeit zu Zeit seine Aufwartung zu machen, zum mindesten an dessen Geburtstag oder zum Neuen Jahr oder bei ähnlichen Gelegenheiten, der Offizier muß in der Familie seines Vorgesetzten Besuch machen, der junge Kaufmann hat seinen Dienstherrn von Zeit zu Zeit zu besuchen, wenn es hergebracht ist; das sind aber alles so feststehende Gebräuche, die in jedem Verhältnis anders sind, daß man sich, neu in irgend eine Stellung gekommen, eben nach dem Herkömmlichen erkundigen muß, wenn man nicht anstoßen will; allgemeines kann darüber nicht gesagt werden.

Brautbesuche haben im Grund den Zweck, daß der Bräutigam seinen Bekannten seine Braut, diese den ihrigen ihren Bräutigam vorstellen kann. Natürlich erstrecken sich dieselben nur auf Familien, die aufgesucht werden. Zu solchen Besuchen holt der Bräutigam die Braut im Wagen ab. Gewöhnlich wird ein Diener, der die Liste aller der zu besuchenden Personen bekommt, mitgenommen und gibt in den betreffenden Häusern

Empfohlene Zitierweise:
Alban von Hahn: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. Otto Spamer, Leipzig [1896], Seite 25. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Der_Verkehr_in_der_Guten_Gesellschaft.pdf/35&oldid=- (Version vom 31.7.2018)