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„Der Criminalsenat des Oberlandesgerichts zu Königsberg eröffnete die Untersuchung wegen der genannten Vergehen, und nach Beendigung derselben fällte der durch Kabinetsordre vom 11. December 1841 und durch eigene Wahl des Inkulpaten dazu ermächtigte Criminalsenat des königlichen Kammergerichts das Urtel, dass Inkulpat von der Anschuldigung des Hochverraths völlig freizusprechen; wegen Majestäts-Beleidigung dagegen, so wie wegen frechen unehrerbietigen Tadels, Verspottung der Landesgesetze und Erregung von Missvergnügen mit 2 ½ Jahr Festungsarrest ordentlich zu bestrafen, auch des Rechts, die preussische Nationalkokarde zu tragen, für verlustig zu erklären sei.“ –

„Gegen dieses Urtheil hat Inkulpat in einer selbstverfassten Vertheidigungsschrift das weitere Rechtsmittel eingelegt.“ etc. –




1. Hochverrath.

„Da in erster Instanz Inkulpat von der Anschuldigung des Hochverraths völlig freigesprochen worden, so kann diese Anklage hier nicht weiter Gegenstand der Erörterung sein. Zwar hat Inkulpat in seiner Vertheidigungsschrift sich über die Art und Weise, wie die Freisprechung motivirt worden und namentlich darüber beschwert, dass in dem Erkenntniss erster Instanz sein Charakter verdächtigt und seine politische Gesinnung eine unlautere und verwerfliche genannt wird. Da jedoch nach unsern Gesetzen nur gegen eine nachtheiliche Entscheidung das Rechtmittel zweiter Instanz zulässig ist, bei einer Freisprechung aber die Urtelsgründe keiner weitern richterlichen Prüfung unterliegen, so muss hier jede Erörterung über die Abfassung und die Entscheidungsgründe des ersten Erkenntnisses ausgeschlossen bleiben.“ –




2. Frecher, unehrerbietiger Tadel der Landesgesetze etc.

Der §. 151. (Tit. 20, Thl. II. des Allg. L. R ) lautet:

Wer durch frechen, unehrerbietigen Tadel oder Verspottung der Landesgesetze und Anordnungen im Staate Missvergnügen und Unzufriedenheit der Bürger gegen die Regierung veranlasst, der hat Gefängniss- oder Festungsstrafe auf sechs Monate bis zwei Jahre verwirkt. –

Empfohlene Zitierweise:
Johann Jacoby: Urtheil des Ober-Apellations-Senats. In: Deutsch-Französische Jahrbücher. Bureau der Jahrbücher, Paris 1844, Seite 56. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutsch_Franz_Jahrb%C3%BCcher_(Ruge_Marx)_056.jpg&oldid=- (Version vom 31.7.2018)