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mit den Monopolisten, nicht mit den Gegnern des Privateigenthums, denn dass diese im Stande sind, in ökonomischen Fragen auch ökonomisch richtiger zu entscheiden, haben die englischen Socialisten längst praktisch und theoretisch bewiesen.

Wir werden also bei der Kritik der Nationalökonomie die Grundkategorien untersuchen, den durch das System der Handelsfreiheit hineingebrachten Widerspruch enthüllen, und die Konsequenzen der beiden Seiten des Widerspruchs ziehen.




Der Ausdruck: Nationalreichthum ist erst durch Verallgemeinerungssucht der liberalen Oekonomen aufgekommen. So lange das Privateigenthum besteht, hat dieser Ausdruck keinen Sinn. Der „Nationalreichthum“ der Engländer ist sehr gross, und doch sind sie das ärmste Volk unter der Sonne. Man lasse entweder den Ausdruck ganz fallen oder man nehme Voraussetzungen an, die ihm einen Sinn geben. Ebenso die Ausdrücke Nationalökonomie, politische, öffentliche Oekonomie. Die Wissenschaft sollte unter den jetzigen Verhältnissen Privatökonomie heissen, denn ihre öffentlichen Beziehungen sind nur um des Privateigenthums willen da.




Die nächste Folge des Privateigenthums ist der Handel, der Austausch der gegenseitigen Bedürfnisse, Kauf und Verkauf. Dieser Handel muss unter der Herrschaft des Privateigenthums, wie jede Thätigkeit, eine unmittelbare Erwerbsquelle für den Handeltreibenden werden; d. h. Jeder muss suchen, so theuer wie möglich zu verkaufen und so billig wie möglich zu kaufen. Bei jedem Kauf und Verkauf stehen sich also zwei Menschen mit absolut entgegengesetzten Interessen gegenüber; der Konflikt ist entschieden feindselig, denn jeder kennt die Intentionen des andern, weiss, dass sie den seinigen entgegengesetzt sind. Die erste Folge ist also auf der einen Seite gegenseitiges Misstrauen, auf der andern die Rechtfertigung dieses Misstrauens, die Anwendung unsittlicher Mittel zur Durchsetzung eines unsittlichen Zwecks. So ist z. B. der erste Grundsatz im Handel die Verschwiegenheit, Verheimlichung alles dessen, was den Werth des fraglichen Artikels herabsetzen könnte. Die Konsequenz daraus: es ist im Handel erlaubt, von der Unkenntniss, von dem Vertrauen der Gegenpartei den möglichst grossen Nutzen zu ziehen, und ebenso, seiner Waare Eigenschaften anzurühmen, die sie nicht besitzt. Mit Einem Worte, der Handel ist der legale Betrug.